Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Großherzogl. S. Weimar - Eisenach sches 
Regierungs-Blall. 
Nummer 5. Den 15. Februar 1834. 
  
  
Bekanntmachung. 
Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird 
das nachstehende Gesetz über die Versorgung des Großherzogthumes Sachsen- 
Weimar-Eisenach mit Salz und über die Kontrole des Salzverbrauches vom 
7. dieses zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 11. Februar 1834. 
Großherzoglich Süchsische Landesregierung. 
von Müller. 
Wir Carl Friedrich, 
von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen Weimar- 
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen, 
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, 
Neustadt und Tautenburg 
ꝛc. ꝛc. 
haben, sowohl zur Vollziehung der mit mehren deutschen Staaten geschlossenen 
Staatsvertraͤge uͤber den Beytritt Unseres Großherzogthumes zu einem großen
	        
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