Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'sches 
Regierungs-Blalk. 
Nummer 8. Den 19. März 1834. 
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Mit Bezugnahme auf die Bekanntmachung vom 24. Januar dieses 
Jahres (Regierungs-Blatt Nr. 4 vom 29. Januar dieses Jahres) bringt 
das unterzeichnete Großherzogliche Staats-Ministerium hierdurch zur öffent- 
lichen Kenntniß, daß der unter dem 11. May 1833 abgeschlossene Zoll- 
Kartel nunmehr auch von 
der Herzoglich Sachsen Koburg-Gotha'schen Regierung wegen des 
Fürstenthumes Lichtenberg, 
der Fürstlich Waldeck'schen Regierung wegen des Fürstenthumes Wal- 
deck, ferner 
der Herzoglich Anhalt-Dessau'schen, 
der Herzoglich Anhalt-Köthenschen Regierung und 
der Großherzoglich Oldenburgschen Regierung wegen des Fürstenthumes 
Birkenfeld, 
der an sie ergangenen Einladung gemäß, angenommen worden ist, wornach 
sich die Großherzoglichen Behörden vorkommenden Falles zu achten haben. 
Weimar am 28. Februar 1834. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, Departement 
der auswärtigen Angelegenheiten, 
D. Schweitzer. 
II. Nach dem Staatsvertrage vom 11. May 1838, den Anschluß des 
Thüringschen Zoll= und Handelvereines an den größern Gesammt-Zollverein 
betreffend, (Regierungs-Blatt Nr. 23 vom 6. Dezember 1833) Artikel 2, 
sind in dem Gesammtvereine, welchem die Lande und Landestheile des Thü- 
ringschen Vereines sich anschließen, insbesondere auch diejenigen Staaten ein-
	        
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