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Bekanntmachung.
Die, in Beziehung auf die Anlegung sogenannter russischen Essen,
seit dem Jahr 1827 gemachten Erfahrungen werden nachstehend, zur Vervoll=
ständigung der, im Weimarischen Wochenblatte Nr. 39 und Regierungs-Blatt
Nr. 9 abgedruckten, Bekanntmachung vom 19. April 1827, hiermit öffentlich
bekannt gemacht und die dabey betheiligten Baugewerken zu deren pünktlichen
Befolgung angewiesen, da es wünschenswerth bleibt, die Einführung dieser
engen Essen, wodurch in neuen Gebäuden viel Raum erspart und der Rauch
schneller und vollständiger, als durch die gewöhnlichen Essen, abgeführt wird,
möglichst zu fördern.
Zu §. 1. Die geringste Weite für eine russische Esse sind 7 rheinländische
oder 8 Weimarische Zoll. Bey 9 Zoll Weite können zwey Ofen-
rohre, aus derselben Etage, in eine Oesse einmünden, nicht aber
aus zwey verschiedenen Etagen, weil sonst der Rauch aus dem
unteren Ofen zurückgedrückt wird.
Zu §. 3. Den Wangen giebt man in der Regel 6 Zoll Stärke und es
werden zur Konstruktion dieser Essen in freyen, der Einwirkung der
Temperatur ausgesetzten, Räumen durchgängig gebrannte Maurer-
steine verwendet.
Lehmsteine, die jedoch vollkommen ausgetrocknet seyn müssen, sind
mu in geschlossenen Räumen anwendbar.
Zu §. 7. Die unteren Reinigungsthüren erhalten 8 Zoll Breite und 12
Zoll Höhe und werden einige Zoll unter den Ofenausmündungs-
Röhren angebracht, damit man in solche bey dem Reinigen gelangen
kann. Diese Thüren werden von starkem Eisenblech gefertiget und
oben am Rahmen mit einer eisernen Rolle versehen, über welche das
Säil, ben dem Reinigen mit der Bürste auf= und abgezogen wer-
den kann.
Würde man diese Thüren den Rauchausmündungs-Röhren gerade
gegenüber einsetzen, so daß die Hitze aus dem Ofen auf selbige ein-
wirken könnte: so würden sie sich werfen, ja wohl gar so weit er-
glühen, daß dadurch der Ruß in der Esse sich entzündete.