Full text: Großherzoglich Sachsen Weimar-Eisenachisches Regierungs-Blatt aufs Jahr 1834. (18)

Zur Vermeidung der oberen Reinigungsthüren im Dachraume ist 
es für zweckmäßig erkannt worden, in der Nähe der Esse im 
Dach Aussteigelöcher anzubringen, durch welche man zur Ausmündung 
der Esse von außen gelangen und durch solche die Reinigungsbürste 
einbringen kann. 
Da sich in den engen Essen doch mitunter Glanzruß ansetzt: so 
müssen solche durchaus so konstruirt werden, daß sie ohne Gefahr 
ausgebrannt werden können. 
Dieses Ausbrennen ist immer mit der nöthigen Vorsicht zu bewir- 
ken und muß daher jederzeit durch den Schornsteinfeger geschehen, 
der überhaupt für das Reinigen dieser Essen verantwortlich bleibt. 
Bey dem Aufmauern der russischen Essen müssen solche innerlich 
ganz glatt abgetüncht werden und zwar bis zum Kehlgeböcke mit ei- 
ner Mischung von Lehm und Flachsscheben und von da bis über das 
Dach mit Kalkmortel. 
Sollte bey dem Aufsteigen eine bedeutende Veränderung in der 
Richtung der Esse eintreten: so darf der Maurer nicht versäumen 
auf die umtere schrage Fläche Asche zu streuen, damit der bey dem 
weitern Aufbaue herab fallende und hier liegen bleibende Lehm nicht 
fest klebt, sondern nach der Vollendung der ganzen Esse mit der 
Asche herunter gekehrt werden kann. 
In Küchen sind die russischen Essen nur bey geschlossenen Heerden 
und Kochmaschinen anwendbar und überhaupt, wegen der aufsteigen- 
den Dämpfe minder zweckmäßig, vielmehr sind bey solchen Feuerun- 
gen die gewöhnlichen Essen zu 18 bis 20 Zoll Weite vorzuziehen. 
Wegen des jeweiligen unvermeidlichen Ausbrennens der russischen 
Essen ist deren Anlage in der Nähe von Stroh= und Schindel- 
dächern nicht anzurathen, in mit dergleichen leicht entzündbaren Ma- 
terial gedeckten alten Gebäuden aber sind dergleichen Essen niemahls 
zulässig. 
Weimar den 1. July 1834. 
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion. 
C. Ridel.
	        
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