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Nr. III.
Steuer-Distrikt von N. N.
Heberegister
über den Weingewinn in der Gemeinde N. N.
für das Lahr 1834.
Nachricht. die Anmelungsfist lief ab am 9. November.
Die Revision des Weingewinnes sing an am 11. November.
Dieses Register ist geschlossen am 25. November.
Anleitung. .
1. Dieses Register wird vor Anfang der Anmeldungszeit durch Aussüllung der Spalten 1 und 2
vollständig vorbereitet, indem darin alle Weinland Inhaber und Weintrauben-Berechtigte in
alphabetischer Ordnung der Nahmen eingetragen werden, mit Offenlossung einiges Raumes hin-
ter jedem Buchstaben zur Nachtragung etwa übersehener Personen. Die Horizontal-Linien zur
Eintragung der Nahmen müssen 14 Joll von einander stehen, weil die Spalten 11 und 12
mehre Zeilen sordern können.
Sogleich nach Abgabe jeder Aumeldung wird für dieselbe dle Spalte 3 ausgefüll.
4|. Nach Rückkunst seder Anmeldung vom Revisor und deren Feststellung durch Berechnung der
15 Prozent und des Steuerbetroges kommen die Spalten 4 bis 10 zur Ausfüllung.
In die Spalten 11, 12 und 13 wird jede Hebung eingetragen, so wie sie geschiedt.
Die 14. Spalte ist zur Erlduterung bestimmt, wenn die Anmeldung sich verspätet, oder gar
kein Weingewinn angemeldet würd.
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60
Hlerbev
2 Heste mit 112 Anmeldungen. Geführt vom
Einnehmer
N. N.