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II. Verfügungen der Departementcé.
A) Des Justiz-Departements.
1. Des Justiz-Ministerium.
a) Bekanntmachung, betreffend die öffentliche Belobung des Stations-Commandanten Schreiweiß
und des Schwanenwirths Köhle in Backnang.
Seine Königliche Majestät haben vermöge höchsten Dekrets vom 20. d. M.
gnädigst zu genehmigen geruht, daß der Landjäger Stations-Commandant Schreiweiß in
Backnang und der Schwanenwirth Köhle daselbst wegen ihrer Thätigkeit bei Auemittlung
und Ergreifung des wegen Mords zum Tod verurtbeilten Wilhelm Heinrich Armbruster,
von Löchgau, wie hiemit geschieht, öffentlich belobt werden.
Stuttgart den 28. April 1848. Römer.
b) Termin zur Vornahme der nächsten Prüfung der Justiz-Referendäre.
Diesenigen Justiz-Referendäre, welche in Gemäsheit der K. Verordnung vom 25. April
1839 sich zu der bevorstehenden zweiten Dienstprüfung gemeldet und nach erfolgter Zulassung
zu derselben ihre Probe-Relationen rechtzeitig übergeben haben, werden hiemit benachrichtigt,
daß ihre Prüfung demnächst bei der Justiz-Prüfungscommission zu Stuttgart in drei
Abtheilungen vorgenommen werden wirr.
Die erste Abtheilung besteht aus den Referendären:
Beyerle,
Blifers,
Hufnagel,
Lämmle,
Leisinger;
die zweite Abtheilung aus den Referendären:
Erhardt,
Firnhaber,
Gmelin,
Habermaas,
Römer;