Contents : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1818. (13)

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ihre  von  den  Königl.  Oberforstintern  beeidjgten  Jagdbediente  die  Mimlichen  Rechte
wie  die  Sml  u  ν  ν  175  •WD5  !½  dte-Jugleich
  werden  die  Oberforst=  und  Oberämter  zur  genauen  Instiz-Verwaltung
überhaupt)  und  besonders  noch  dahin  angewielen,  dergleichen  Fülle,  welche  bereits
an  die  Bebe#de  erchter  und  hoch  unerledigt  sndl,  zu.  Erinnarung,  zu  bri  .
Stutchart,  den  16.  Jangar#i#r  Ministerien  der  Juntgz  u#d5,  t
*  Gros.  v.  DOtto

Die  Ansprüche  auf  Entschädigung  für  abhanden  gekommene  Dostwagen-Effecten,  und  die  deshalb
Da  Se.  Königl.  Majestät  in  Beziehung  auf  das  wegen  Einführung
eines  neuen  Postwagen-Tarifs  46izenr  Genkral,  Refeript  vom  :.  Januar  1614.
d.  7.,,  wornach  zu  Begruͤndung  eines  Auspruchs  an  das  Post-Jnstitut  auf  Schadloshaltung
  für  abhanden  gekommene  Postwagen,  Effecte  der  Besit  eines  Hotscheins
bis  daher  erfordert  worden,  gnädigst  verordnet  haben,  daß  es  in  Zukunft  dem  Ermessen
  eines  jeden  „Aufgebers  Cherkassen  bleiben  soll,  für  die  der  Post  zur  Versendung
  auvertrauten  Postwagenstücke  von  Werrh  sich  einen  Postschein  ausstellen  zu
lassen  oder  nicht,  daß  jedoch,#  wenn  ein  aufgegebenes  Stück  jvermißt  wird,  kein
anderer  Beweie  der,  geschehenen  Aufgabe,  als  entweder  ein  solcher  Postschein,  oder

der  Eincrag  in  die  Post--Chartce  oder  in  das  Post=  Amts-Manual  zugelassen  werde
und  ohne  eines  dieser  Beweismittel  auch  kein  Ersah  Statt  sinde,  —  in  dem  Fall
aber)  wenn  der  Inhalt  der  Charte  von  dem  des  Manuals  verschieden  wäre,  für
erstere  als  das  Orginal  aus  welchem  der  Inhalt  in  das  Manual  übergetragen  wird,
enescheidend  anzunehmen  sei;  so  wird  solches  zur  allgemeinen  Nachachtung  hiemit

  bekannt  gemacht.-=  6

Stuttgart,  den  35.  Jannar  1318.  «  .

«"  ;  «  Ministerien  der  Justiz  und  des  Innern.
"  Gros.  v.  Otto.

Verzeichniß  über  die  gefaͤlten  Straf-Erkenntnisse  des  Koͤnigl.  Criminal-Gerichts-Hofs  vom  Monat
"-  -Novembetssc7.(Befchluß.)

Den  15.  wurde  gegen:  die  zu  Ellwangen  verhaftete  Barbara  Krauter  und
Catharina  Wahl,  von  Laufen,  Oberamts  Besigheim),  wegen  verübten  großen  Diebstabls
  neben  dem  Ersatze  der  Kosten  und  des  Schadens,  unter  solidarischer  Verbindlichkeit,
  für  Jede  eine  viermonatliche  Juchthaus-Strafe  erkannt.

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Urach  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene
Martin  Meichel,  von  Hayingen,)  Oberamts  Münsingen,  wegen  großen  Diebstahls,
neben  dem  Ersatz  der  Kosten  und  des  Schadehs  mit  einer  fünfmonatlichen  Vestungs-Arbeit
  belegt  worden.  #  "

An  demselben  Tage  ist  der  zu  Urach  verhaftete  Johann  Schanz,  von  Wittlingen,
  Oberamts  Urach)  wegen  verübter  Diebstähle,  neben  dem  Kosten-  und  Schadens-Ersaßz)
  zu  viermonatlicher  Bestungs=  Arbeit  verurtheilt  worden.