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Großherzogl. S. Weimar-Eisenach'’sches
Regierungs-Blall.
Nummer 7. Den 5. März 1836.
Bekanntmachungen.
I. In Gemäßheit der Bestimmung im §. 87 des Gesebes über die
Heimathsverhältnisse vom 11. April 1883 wird hierdurch zur öffentlichen
Kenntniß gebracht, daß sich im Amtsbezirke Dermbach folgende neue Hei-
mathsbezirke gebildet haben:
1) die Besitzer des Gasthofes zur Krone, der Untermühle, der Boden-
mühle und der Pillersmöhle in und bey Dermbach sind dem Hei-
mathsverbande der dasigen Ortsgemeinde,
2 der Besitzer des Wirthshauses in Zella dem dasigen Gemeinde-
Heimathsverbande,
3) der Besitzer der Hornungsmühle bey Wiesenthal dem Gemeinde-
Heimathsverbande von Wicsenthal und
4) die Hofbesitzer zu Hartschwinden dem Gemeinde-Heimathsverbande
von Urnshausen beygetreten.
Die unter 1 bis 3 gedachten Grundstücksbesitzer haben sich übrigens
gleichzeirig auch den betroffenen Gemeindeverbanden angsschlossen.
Weimar am 19. Jannar 1836.
Großherzoglich Sächsische Landes-Direktion.
F. von Schwendler.
II. Da die Vorschriften des Gesetzes zu Abkürzung und Verbesserung
deS Prozeß-Verfahrens vom 12. April 1833 von Untergerichten nicht im-
mer gehörig beobachtet worden sind: so werden dieselben hierdurch nicht nur
im Allgemeinen daran erinnert, sondern auch insbesondere darauf aufmerksam
gemacht: 5ri: