Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

Kegierungs-Blatt
Großherr,  ogth  eunm
Sachsen  Weimar-Eisenach.

          

WVeimar  187.  Nummer  1.  4.  Februar.

 

 

 

 

Ministertal-Bekanntmachung.

Daß  ein  zu  dem  Vereins-Zoll-Tarife  für  die  Jahre  1837,  1838  und
1839  gehöriges  „amtliches  Waaren-Verzeichniß“  für  alle  Vereins-Staaten
  gleichlautend  zusammengestellt  und  den  betheiligten  Steuerbehörden
und  Beamten,  um  sich  nach  demselben  bey  Anwendung  der  Tarif-Sätze  auf
die  einzelnen  Waaren-Gattungen  zu  achten,  zugefertigt  worden  ist,  wird  hierdurch
  mit  der  Bemerkung  zur  öffentlichen  Kenntniß  gebracht,  daß  von  dem
Großherzoglichen  Landschafts-Kollegium  noch  besonders  bekannt  gemacht  werden
  wird,  wo  und  zu  welchem  Preiße  jenes  Waaren-Verzeichniß  von  den
Gewerbetreibenden  bezogen  werden  kann.

Weimar  den  17.  Januar  1887.

Großherzoglich  Sächsisches  Staats-Ministerium,
epartement  der  Finanzen.

Freyherr  von  Gerödorff.

Bekanntmachungen.

I.  Se,  Königliche  Hoheit,  der  Großherzog,  haben,  nach  angehörtem
Gutachten  Hochstihrer  drey  obersten  Landes-Justiz-Kollegien,  zu  den  Gesetzen
vom  25.  und  26.  März  1829  über  die  Ausleihung  vormundschaftlicher  und

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