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Inh a I t. Regierungs-Bekannt=*
, lattes. machung.
A.
Abschäáätzung der Dienstpflichtigen bberr 3.
Abschätzung der Wildschaäden soll ausnahmsweise durch die Oderbeamten
der Justiz-Aemter geschhen 53. I.
Abschriften von Urkunden bei brtch--eihe — deren Ueberreichung
btrr. 5. I.
Advokatorische Praxis *i Artesire vor den Groß- ·-l)erzoqltclunGck-cht6steen......................
40. I.
Allstedt. Uebereinkunft mit dem Konigl. Preuß. General. Postamte
zu Berlin über die dasigen Postverhältnise 49—52. l.
Altenburgsche Anwälte. Bestimmung über deren Praxis vor
den Großherzoglichen Gerichtsstellen 40. IV.
Alterthuͤmliche Gebäude — deren Erhaltung — diesf. Vorschriften 41—46. 1. 1.
Apolda — Strumpffwirkerstühle — Bestimmungen über deren Verpfündung
und Verkww . 8. V.
Apothekerordnung vom 2. Iuiy 1605. Crinnerung an den 8.
7 derselben, wornach jedes fremde, von einem andern Orte herkommende
Subjekt vor seiner Amehne als Gehülfe in einer
Offizin geprüft werden soll. ................... 60. II.
Archive der Gerichte bei Feuerunglück. ....... 87. III.
Ausgewiesene. Siehe Vagabunden und Ausgewiesene.
B.
Baiern — Königreich — die aus demselben ohne Reisepässe und
ohne ordnungsmäßige Erlaubniß nach Amerika auswandernden Familien
sollen mit Strenge von den Grenzen des Greßherzogthu
mes zurückgewiesen werdden . .. . . . ... 6. IL
Bier= und Brot-Stelle der Hofdiener= Witwe verwandelt in eiine
jährliche Pensson von 20 thlr. Konv. Getklld 16. III.
Bildhauerarbeiten und Bildschnibereien — alte — Vorschriften
über deren Erhaltinng . 41—46. 1, 7. 3.
Braunschweig-Hannover-Oldenburgscher nme Ueberein--künfte
zu Beförderung der Verkehrsverhältnisse zwischen diesem und
dem Dreußisch-Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine93—13
Bundestagsbeschluß wegen Aufstellung gleichförmiger Grundsätze
gegen den Nachdrocbckck PDpDp0—92.
C.
Coburg= Gothaische Landmünze in Einvier= und zwanzigstel-Thalerstücken,
im 268 Guldenfuße neuerlich ausgeprägte — deren «
AnnahmeimGroßhekzogthumeverbothen............»«......36. IV.