Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1837. (21)

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halten,  d.  h.  so,  daß  er  weder  verstümmelt  noch  versteckt  noch  mit  unpassenden
  Zusätzen  versehen  oder  sonst  auf  irgend  eine  Weise  unkenntlich  gemacht
werde.  Ist  indessen  keine  Erhaltung  und  Wiederherstellung  möglich,  so  ist
wenigstens  zu  veranstalten,  daß  vor  allen  Dingen  eine  getreue  Beschreibung
  und  Zeichnung  von  dem  verschwindenden  Gebäude  oder  dem  verschwindenden
  Theile  des  Gebäudes  zu  Papier  gebracht  und  entweder  in  dem  Archive
der  Ortsbehörde  oder  bei  der  Großherzoglichen  Oberaufsicht  über  die  unmittelbaren
  Anstalten  für  Wissenschaft  und  Kunst  aufbewahrt  werde.

2.

Bildhauerarbeiten  in  Stein,  freistehende  Figuren,  hoch=  oder  flacherhobene
  Darstellungen,  Grabsteine,  Wappen,  Zierathen  und  eingehauene
Inschriften,  ebenso  Metallarbeiten  in  Figuren  und  Tafeln  sind  nicht  ohne
dringendste  Nothwendigkeit  von  ihrer  Stelle  zu  rücken.  Ist  ihre  Erhaltung
durch  Feuchtigkeit  oder  Baufälligkeit  der  Umgebung  gefährdet,  so  ist  mit  einem
tüchtigen  Bauverständigen  darüber  Rücksprache  zu  nehmen,  wie  der  drohenden
Gefahr  noch  zu  begegnen  sey.  Im  dußersten  Falle  aber,  wenn  es  unumgänglich
  wird,  solchen  Gegenständen  eine  andere  Stelle  anzuweisen,  darf  wieder  nicht
versäumt  werden,  eine  Nachricht  über  ihren  früheren  Standort  aufzuzeichnen,  indem
  dieser,  insonderheit  bei  Grabsteinen,  Wappen  und  Inschriften,  oft  von
Wichtigkeit  für  die  geschichtliche  Bedeutung  ist.  Die  Versebuna  oeschebe  an
sichere  Stellen  desselben  Gebdudes  oder,  wenn  dieses  nicht  angeht,  in  ein  anderes,
  der  öffentlichen  Obhut  anvertrautes  Gebäude.

Arbeiten  in  Stein  und  Metall  dürfen  ohne  vorgängigen  Beirath  eines
Kunstverständigen  niemahls  mit  äbenden  Stoffen  behandelt,  abgekratzt,  ubertüncht
  oder  mit  Oelfarbe  angestrichen  werden.  Zu  ihrer  Erhaltung  dagegen
ist,  wo  sie  an  eingeschlossenen,  dumpfigen  Orten  stehen,  öfteres  Zulassen
freier  Luft  und  überall  öfteres,  sorgfältiges  Abkehren  des  Staubes  und  Schmutzes
ganz  unerläßlich.  Dieses  kann  jeder  verständige  Diener  oder  Handarbeiter
besorgen;  das  Abwaschen  aber,  welches  sich  auch  bisweilen  nöthig  macht,  darf
wan  nur  einer  kunsterfahrenen  Hand  anvertrauen.

8.

In  vielen  Kirchen  find  Bildschnitzereien  in  Holz  mit  Bemalung
  und  Vergoldungen  vorhanden,  welche,  wenn  auch  vielleicht  ihrer  ersten