588 Spezieller Teil.
die Beseitigung solcher Anlagen ist jedenfalls auf den Betrag
derjenigen Kosten zu beschränken, welche durch die angeordnete
bauliche Veränderung unmittelbar erwachsen, wohin die Kosten
für den Abbruch und nach Umständen für die ganz oder teilweis
notwendige Verlegung von Treppen in die Häuser zu
rechnen sind, anderweite Forderungen namentlich für angebliche
Verluste am Nutzungswerte der Gebäude müssen der Erörterung
und Entscheidung im Rechtswege vorbehalten bleiben.:)
Die polizeiliche Anordnung, insoweit sie das Aufschlagen
der Torflügel nach außen verbietet, ist jedenfalls begründet,
wenn der vorhandene Zustand nach allgemeinen polizeilichen Gesichtspunkten
nicht länger geduldet werden kann. Ragen tatsächlich
geöffnete Torflügel in den Bürgersteig hinein, so kommt es
darauf an, ob dies mehr oder weniger der Fall ist. Wird
überhaupt die Passage auf dem Bürgersteige, der als solcher
im vollen Umfange für den öffentlichen Verkehr frei erhalten
werden muß, erschwert oder gefährdet, so liegt für die Polizeibehörde
genügende Veranlassung vor, einem solchen Zustande
entgegenzutreten und seine Abänderung zu verlangen.2)
Bäume und Sträucher, welche in nicht rechtswidriger Weise
von dem Anlieger eines öffentlichen Weges an die Wegegrenze
gepflanzt sind, müssen, wenn sie ein Verkehrshindernis werden,
vom Wegebaupflichtigen beseitigt werden, der sich die Verfügungsmacht
über die Bäume und Sträucher, falls er sie nicht
hat, beschaffen muß.s) Es kann polizeilich verboten werden,
Kohlen vor einem Hausgrundstück in einer die Nachbarn
und den Verkehr störenden bestimmten Weise abzuladen.“)
Wird durch Ausstellung von Gegenständen in Schaufenstern
eine Ansammlang des Publikums herbeigeführt,
welche die Ordnung, Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs
auf der öffentlichen Straße beeinträchtigt, so ist die Polizei
zum Einschreiten berechtigt.5)
1) SpezBesch, des M. d. ö. A. vom 4) Vgl. Erk. d. OVG. vom 3. No-23.
März 1857, III 14111. vember 1902, IV 2004, Pr VBl. 24
2) Vgl. Erk. d. OVG. vom 328, v. Kptz Rspr. 2. Erg. Bd. 580.
11. Juli 1894, IV 903, Pr Vl. 16 S) Erk. d. OVG. vom 28. Oktober
115. 1901, Entsch. 40 216, v. Kptz Rspr.
3) Erk. d. OVG. vom 16. März 2. Erg. Bd. 579, vom 12. Januar
1905, Pr VBl. 26 618, v. Kptz Rspr. 1903, Entsch. 4 425, v. Kotz Rspr.
3. Erg. Bd. 271. 2. Erg.Bd. 520, Erk. d. KG. vom