Metadaten : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1821. (16)

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B.)  Des  Departements  der  Finanzen:

Des  Finanz-Ministerium.

a)  Die  Aufbewahrung  der  Dieust=  Cautions-Urkunden  betreffend.

De  die  vermbge  der  Verordnung  vom  gen  Beamten  obllegt,  also  beziehungswesse
:  :.  Februar  1818.  F.  5.  (Staats=  und  bei  der  Ober-Rechnunge  -Kammer,  dem
Reglerungs-Blatt  Nro.  11.)  bleber  bei  Steuer-Collegium,  dem  Bergrath  und  den
der  Staats-Hauptkasse  nledergelegten  Dlenst=  Krels-Flnenz-Kammern  aufbewahrt  werden
Cautlons-Urkunden  künftig  bel  denjenigen  sellen;  se  wird  dleses  zufolge  allerhöchsten
Behbrden,  welchen  nach  dem  Edlkt  vom  Befehle  hiedurch  den  Beh#rden  zur  Nach-15.
  December  1618.  Fy.  5.  (Staats=  und  achtung  bekannt  gemacht.
Regserungs-Blott  Nro.  )2.)  die  Erledl-  Stuttgart  den  19.  November  1821.
gung  der  Rechnungen  der  caurionepflchil-  Weckberlin.

b)  Die  Gesuche  um  Erlaubniß  zu  Culkur-Vcrändcrungen  bei  Gärten,  Lindern,  Aeckern  und
Wiesen  betreffend.

De  Se.  Khnigliche  Majestät  ver:  meralämter  erledigt  werden,  welche  darüber
möge  büchster  Entschließung  vom  ½#.  d.  M.  besondere  von  dem  Cameralamts-Buchhalgnädigst
  genehmigt  haben,  daß  zu  Erleich=  ter  milt  unterzeichnete  Protokolle  zu  führen,
terung  der  Unterthanen  und  Vereinfachung  und  solche  nebst  den  gemeinderätbllchen
des  Geschäftsganges,  dle  blsber  bei  den  Zeuggissen  jährlich  den  Krels  Flnanz  Kam-Finanz-Kammern
  anzubringen  gewesenen  mern  vorzulegen  paben,  so  daß  demnach
Gesuche  um  Erloubniß  zu  Cultur  Verän=  von  dlesen  nur  in  Anstandefällen  über  Culderungen
  bei  Gärten,  Lendern,  Aeckern  und  tur-Veränderungs  Gesuche  zu  erkennen  ist;
Wlesen,  känfeig,  se  fern  kein  pelizelliches  so  wird  solches  zur  Rachricht  und  Nachoder
  prioatrechtliches  Hinderniß  dabel  ob=  achtung  blemit  allgemein  bekannt  temacht.
waltet,  und  die  Entschädigung  des  Zebent-  Siuttgart  den  21.  November  1821.
herrn  keinen  Anstand  findet,  durch  die  Ca-  Weckberlin.