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ISn hal t. Regierungs- [Bekannt=
BlatteS. machung.
Unterstütz sanstalt fir die Witwen und Waisen der Medi-
zinal- Personen ......... ........... .....»9—18· —
Untersuchungssachen wider Gwrnie Inkulpaten. Liqui.
diren in denselben . 115. J.
Siche auch Liquidiren.
Wagabunden. Konvention mit Schwarzburg: Awdosstadt *-
Oktober, wegen gegenseitiger Uebernahme derselben .. 153—159
Verbrauchsabgaben in mehren Städten. Bestimmung darüber,
welchen Behörden in Fällen der Zuwiderhandlung gegen die Vor-
schriften zur Sicherung jener Abgaben die Untersuchung und Be-
strafung zustbttt. ..114.
Verbrecher und sonstige der öffentlichen Sicherheit gefährliche In-
dividuen. Uebereinkunft mit Baiern, wegen Gestattung der Nach-
eile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften ge-
genjene.................................................... 115—117
Verheirathung einer ausländischen Frauens-Person in einem Groß-
herzoglichen Heimathöbezirkeeeee .. 113.
Werkehr. Geseß über denselben mit den zu dem Zollvereine e gehori.
gen Länden 105—100
TZ
)
I
WVorauomusterung der Militär= Dinspsichtge. 27.
w.
Waaren-Lotterien, auswärtige. Das Einsehen in dieselben und
das Kolligiren für solche verborrrnrnren . .. . .. 187.
Wegeabgaben an Chaussee= und Brücken-Geld. Ersab der diesf.
Verlaͤge an eine gewisse Klasse von Staatsdienen 119.
Weimar (Großherzogkhum Sachsen Weimar-Eisenach). Konventio=
nen und Uebereinkünfte desselben
a) mit Coburg-Gotha, im Betreff des Liquidirens in Untersuchungösachen 115.
b) mit der Krone Baiern, wegen Gestattung der gegenseitigen Nach-
eile gegen Verbrecher etc. . . ... . .. ... 1 15—117
c) mit Schwarzburg-Rudolstadt, wegen gegenseitiger Uebernahme
der Vagabunden und Ausgewiesenen — erernaet— 222 R 1 53— 159
Waldungen. Siehe Gemeindewaldungen.