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Uegierungs - Blatt
für das
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
WVeimar 1838. Nummer 6. 13. Juny.
Bekanutmachungen.
I. Nachdem über die Ausdehnung des Porto-Freithumes, welches auf
den fahrenden Posten in dem Großherzogthume für Geldversendungen
und Akten-Packete in Großherzoglichen Dienstsachen besteht, Zweifel vorge-
kommen sind., ist im Einverständnisse mit der General-Direktion der Großher=
zoglich Sachsischen, Fürstlich Thurn und Tarischen Lehensposten bestimmt wor-
den, daß außer den eigentlichen Akten auch
Rechnungen und Belege,
Steuerrollen und Erhebungsregister,
die auf dem Grunde des Gesetzes vom 7. Februar 18834 ausgefertig-
ten Salzbücher,
Tabellen,
öffentliche Bücher über Grundeigenthum und Grundlasten:
Fundbucher, Kataster, Verrechten, Lehens= und Erbzins-Bücher,
Handels= und Hypotheken-Bücher,
Flurkarten und Bauzeichnungen,
Chaussee-Zettel und
Ziehungsnummern der Militairpflichtigen,
wenn dieselben in Großherzoglichen Dienstangelegenheiten, unter
gehöriger Bezeichnung (5. 13 der Uebereinkunft vom 6. August 1824), ver-
sendet werden, auf den Großherzoglich Sachsischen und auf denjenigen aus-
wärtigen Fürstlich Thurn und Tarischen Posten portofrei befördert werden
sollen, auf welchen nach der Uebereinkunft vom 6. August 1824 portofreier
Transit für die diesseitigen herrschaftlichen Sendungen Statt findet.
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