Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

111 
Uegierungs - Blatt 
für das 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
  
  
WVeimar 1838. Nummer 6. 13. Juny. 
    
  
  
  
Bekanutmachungen. 
I. Nachdem über die Ausdehnung des Porto-Freithumes, welches auf 
den fahrenden Posten in dem Großherzogthume für Geldversendungen 
und Akten-Packete in Großherzoglichen Dienstsachen besteht, Zweifel vorge- 
kommen sind., ist im Einverständnisse mit der General-Direktion der Großher= 
zoglich Sachsischen, Fürstlich Thurn und Tarischen Lehensposten bestimmt wor- 
den, daß außer den eigentlichen Akten auch 
Rechnungen und Belege, 
Steuerrollen und Erhebungsregister, 
die auf dem Grunde des Gesetzes vom 7. Februar 18834 ausgefertig- 
ten Salzbücher, 
Tabellen, 
öffentliche Bücher über Grundeigenthum und Grundlasten: 
Fundbucher, Kataster, Verrechten, Lehens= und Erbzins-Bücher, 
Handels= und Hypotheken-Bücher, 
Flurkarten und Bauzeichnungen, 
Chaussee-Zettel und 
Ziehungsnummern der Militairpflichtigen, 
wenn dieselben in Großherzoglichen Dienstangelegenheiten, unter 
gehöriger Bezeichnung (5. 13 der Uebereinkunft vom 6. August 1824), ver- 
sendet werden, auf den Großherzoglich Sachsischen und auf denjenigen aus- 
wärtigen Fürstlich Thurn und Tarischen Posten portofrei befördert werden 
sollen, auf welchen nach der Uebereinkunft vom 6. August 1824 portofreier 
Transit für die diesseitigen herrschaftlichen Sendungen Statt findet. 
( ! 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.