115
Uegierungs - Platt
Großherzogthum
Sachsen Weimar-Eisenach.
Weimar 1838. Nummer 7. 30. Juny
Bekanutmachungen.
I. Zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Auslegung der
im Jahre 1823 mit dem Herzogthume Sachsen Coburg-Saalfeld und
im Jahre 1824 mit dem Hierzogthume Sachsen Gotha= Alten-
burg abgeschlossenen Konventionen wegen des Liquidirens in Unter-
suchungssachen vorgekommen sind, ist zwischen dem Großherzoglichen
Staats-Ministerium und dem Herzoglich Sachsen Coburg-Go-
thaischen Ministerium die anderweite Vereinbarung getroffen worden,
daß die angezogenen Konventionen für die beiderseitigen Lande aus-
drücklich auch auf diejenigen Fälle auszudehnen seyen, wo der Inkulpat kosten-
frei von der Instanz entbunden wird und wenn die Untersuchung gegen ein
bestimmtes Individuum gar nicht gerichtet war.
Höchstem Befehle gemäß wird diese Erläuterung der angezogenen Kon-
ventionen zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht.
Weimar den 1. Juny 1838.
Großbherzoglich Sächsische Landesregierung.
von Müller.
II. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs,
wird die nachstehende, durch Auswechselung gegenseitiger Ministerial-Erkldrun-,
gen mit der Krone Baiern abgeschlossene Uebereinkunft wegen Gestattung der
Nacheile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften gegen Ver-
18