Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

115 
Uegierungs - Platt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Weimar 1838. Nummer 7. 30. Juny 
  
  
   
  
      
  
  
Bekanutmachungen. 
I. Zur Beseitigung der Zweifel, welche über die Auslegung der 
im Jahre 1823 mit dem Herzogthume Sachsen Coburg-Saalfeld und 
im Jahre 1824 mit dem Hierzogthume Sachsen Gotha= Alten- 
burg abgeschlossenen Konventionen wegen des Liquidirens in Unter- 
suchungssachen vorgekommen sind, ist zwischen dem Großherzoglichen 
Staats-Ministerium und dem Herzoglich Sachsen Coburg-Go- 
thaischen Ministerium die anderweite Vereinbarung getroffen worden, 
daß die angezogenen Konventionen für die beiderseitigen Lande aus- 
drücklich auch auf diejenigen Fälle auszudehnen seyen, wo der Inkulpat kosten- 
frei von der Instanz entbunden wird und wenn die Untersuchung gegen ein 
bestimmtes Individuum gar nicht gerichtet war. 
Höchstem Befehle gemäß wird diese Erläuterung der angezogenen Kon- 
ventionen zur Nachachtung öffentlich bekannt gemacht. 
Weimar den 1. Juny 1838. 
Großbherzoglich Sächsische Landesregierung. 
von Müller. 
II. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, 
wird die nachstehende, durch Auswechselung gegenseitiger Ministerial-Erkldrun-, 
gen mit der Krone Baiern abgeschlossene Uebereinkunft wegen Gestattung der 
Nacheile der beiderseitigen Behörden und Sicherheitsmannschaften gegen Ver- 
18
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.