Uegiérungs- Platt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
eimar 1888.Nummer S. 111. Jun.
Bekanntmachungen.
I. Auf höchsten Befehl Sr. Königlichen Hoheit, des Großherzogs, wird
das nachstehende Gesetz vom 29. vorigen Monathes, Abänderungen und Nach-
träge zu §. 106 des Sportelgesetzes vom 27. April 1836 betreffend, an-
durch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Weimar den 5. July 1838. .
Großherzoglich Sächische Landesregierung.
von Müller. /
Carl Friedrich
von Gottes Gnaden Groößherzog von Sachstn Weimar=
Eisenach, Landgraf in Thuringen, Markgraf zu Meißen,
gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn,
Neustadt und Tautenburg
2c. 2c.
Um die Bestimmungen üuber die Transport-Gebühren in dem K. 106
des Sportelgesetzes vom 27. April 1886 unter sich und mit anderen Bestim-
mungen dieses Gesetzes in ein angemessenereS Verhältniß zu setzen, verordnen
Wir nach den Anträgen Unserer hiesigen Landesregierung und mit Beziehung
auf die von dem getreuen Landtage in der unterthänigsten Erklärungsschrift
vom 1. Februar 1836 im Voraus hierzu ertheilte Zustimmung, wie folgt:
1.
Hauptleute erster Klasse und akademische Professoren er-
balten dieselben Transport= Gebühren wie die in dem 5. 100 unter Nr. 3
aufgeführten Staatsdiener.
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