Uegierungs- Blatt
Großherzogthu m
Sachsen Weimar-Eisenach.
26. September.
Weimar 1838. Nummer 11.
Ministerial-Bekanntmachung.
Die Fürstlich Schaumbirg-Lippesche Regierung ist mittelst eines am 11.
Rovember vorigen Jahres mit deon Regierungen von Hannover, Oldenburg
and Braunschweig abgeschlossenen Vertrages dem Sceuerverbande dieser Staa-
ten mit dem Fürstenthume Schaumburg-Lippe, jedoch mit Ausnahme des
Amtes Blomberg, beigetreten. In Folge dieses Beitrittes und gemäß der bei
dem Abschlusse des in der Nummer 18 des Regierungs-Blattes vom vorigen
Jahre abgedruckten Vertrages zwischen dem diesseitigen Zollvereine und dem
Hannover-Oldenburg-Braunschweigschen Steuervereine vom 1. November 1837
getroffenen Verabredung, finden nunmehr die Bestimmungen:
a) der Uebereinkunft wegen Unterdrückung des Schleichhandels — Anlage
des Vertrages vom 1. November 1837, Seite 99 des Regierungs-
Blattes vom vorigen Jahre — und
b) der Uebereinkunft wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehres —
Anlage E des gedachten Vertrages, Seite 124 des Regierungs-Blattes
vom vorigen Jahre —
auch im Verhältniß zwischen dem Großherzogthume und dem Fürstenthume
Schaumburg-Lippe, mit Ausnahme des Fürstlichen Amtes Blomberg, volle
Anwendung, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, indem
zugleich die sämmtlichen betroffenen Großherzoglichen Behörden angewiesen wer-
den, sich in vorkommenden Fällen hiernach zu achten.
Weimar den 4. September 1838.
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium,
Oepartement der auswärtigen Teugelegenheiten.
C. W. Freih. von Fritsch.
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