Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Uegierungs- Blatt 
Großherzogthu m 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
        
26. September. 
  
  
Weimar 1838. Nummer 11. 
Ministerial-Bekanntmachung. 
Die Fürstlich Schaumbirg-Lippesche Regierung ist mittelst eines am 11. 
Rovember vorigen Jahres mit deon Regierungen von Hannover, Oldenburg 
and Braunschweig abgeschlossenen Vertrages dem Sceuerverbande dieser Staa- 
ten mit dem Fürstenthume Schaumburg-Lippe, jedoch mit Ausnahme des 
Amtes Blomberg, beigetreten. In Folge dieses Beitrittes und gemäß der bei 
dem Abschlusse des in der Nummer 18 des Regierungs-Blattes vom vorigen 
Jahre abgedruckten Vertrages zwischen dem diesseitigen Zollvereine und dem 
Hannover-Oldenburg-Braunschweigschen Steuervereine vom 1. November 1837 
getroffenen Verabredung, finden nunmehr die Bestimmungen: 
a) der Uebereinkunft wegen Unterdrückung des Schleichhandels — Anlage 
des Vertrages vom 1. November 1837, Seite 99 des Regierungs- 
Blattes vom vorigen Jahre — und 
b) der Uebereinkunft wegen Erleichterung des gegenseitigen Verkehres — 
Anlage E des gedachten Vertrages, Seite 124 des Regierungs-Blattes 
vom vorigen Jahre — 
auch im Verhältniß zwischen dem Großherzogthume und dem Fürstenthume 
Schaumburg-Lippe, mit Ausnahme des Fürstlichen Amtes Blomberg, volle 
Anwendung, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird, indem 
zugleich die sämmtlichen betroffenen Großherzoglichen Behörden angewiesen wer- 
den, sich in vorkommenden Fällen hiernach zu achten. 
Weimar den 4. September 1838. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Oepartement der auswärtigen Teugelegenheiten. 
C. W. Freih. von Fritsch. 
(211 
  
  
 
	        
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