Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

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Der unterzeichnete Brennereiinhaber (Kaufmann) meldet hiermit dem Groß- 
herzoglichen Steueramte (der Großherzoglichen Steuer-Receptur) zu N., daß 
er beabsichtiget, den nach Gebindezahl, Menge und Alkohol Gehalte nachstehend 
ndher deklarirten inländischen Branntwein innerhalb der nächsten Tage (Wochen) 
über das Haupt-Zollamt zu N. in das Ausland auszuführen und trägt dar- 
auf an, ihm nach erfolgter Ausfuhre und auf dem Grunde der diesfälligen 
Ausgangsbescheinigung die angeordnete Steuervergütung zu gewähren. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Angabe des Versenders Revissons= Desund des usgangsamtes 
t 
der des in jedem Gebinde be- (i uchstaben zu schreiben) 
einzelnen Gebin e.indlichen Branntweins. des Branntweins. 
Alkohol= Ge- Menge. AMoor-Gehalk na 
Laufende Marke Menge. halt nach 9 “ ch 
und Tralles. 
Nummer. N Quart 
ummer. « Prozent. QOuart. Prozent. 
« 
N. den ten Die Richtigkeit vorstehender Ermittelungen bescheinigen. 
Unterschrift des Versenders. N. den ten 
Gesehen N. den ten Die Revisions-Beamten. 
(L. S.) Firma der Steuerstelle. Unterschriften. 
Unterschrift. Die Ausbegleitung über die Grenze bescheinigen 
N. den ten 
Unterschriften. 
  
Daß die oben bezeichneten zehen Gebinde, welche zusammen Zweitausend 
und funfzehen Quart Branntwein von der hier ermittelten, oben angegebenen 
Alkohol-Stärke enthalten haben, über die Grenze ausgeführt worden sind, 
wird hiermit bescheiniget. 
N. den ten 
Großherzoglich Sächsisches Haupt-Zollamt. 
unterschriften.
	        
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