Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1838. (22)

Kegiernngs— Blatt 
Großherzogthum 
Secchsen Weimar-Eisenach. 
  
Weimar 1838. Nummer 15. 24. November. 
  
  
  
  
  
  
Ministerial-Bekanntmachung. 
Das nachstehende Verzeichniß der in dem Gesammt-Zollvereine zur Zeit 
bestehenden Zoll= und Steuer-Aemter aller Art wird hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht. 
Weimar den 9. November 1838. 
Großherzoglich Sächsisches Staats-Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gersdorff. 
Verzeichniß 
der 
in den zollvereinten Staaten 
zur Zeit bestehenden 
Haupt-Zollämter (Grenzämter), Hauptämter im Innern mit Nie- 
derlagen (Packhofsstädte, Hallämter), Haupt-Steuerämter im Innern 
ohne Niederlagen (auch Steuerämter oder Neben-Zollämter im Innern 
genannt), und der Neben-Zollämter I. an der Grenze, 
mit der Angabe, 
welchen von Letzteren, in Bezug auf Begleitscheinausfertigung oder Erledigung, erweiterte 
Befugnisse, bei welchen ein anderer Vereinsstaat betheiliget ist, zustehen. 
(1260!
	        
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