302 Frankreich und die Veröffentlichung der Schutz- und Trutzbündnisse.
August 1866 abgeschlossenen Garantieverträge in Kenntnis gesetzt. Anfänglich nahm der französische
Außenminister die Sache ziemlich leicht, doch beunruhigte er sich noch im Verlauf der
Unterredung mit Goltz immer mehr über die mögliche Tragweite der Verträge. Vgl. den
Bericht d. Goltz' vom 11. März, H. Oncken, Die Rheinpolitik Kaiser Napoleons III.,
II, 240 ff.
Ganz vertraulich. Berlin, den 15. März 1867.
Ew. pp. übersende ich, dem von Ihnen ausgesprochenen Wunsche gemäß, Abschrift des
Ihnen aus eigenem Lesen bereits bekannten Allianz- und Garantievertrages, welcher ganz
gleichlautend mit Bayern am 22. August, mit Württemberg am 13. August und mit Baden
am 17. August v. J. abgeschlossen worden ist. Mit Hessen-Darmstadt hat eine Verhandlung
über einen ähnlichen Vertrag gar nicht stattgefunden.
Ich ersuche Ew. pp., den Wortlaut desselben noch zurückzuhalten, bis ich Ihnen eine
weitere Mitteilung darüber zukommen lasse, da mit den süddeutschen Regierungen noch
Besprechungen über den Zeitpunkt der Veröffentlichung stattfinden. In Bayern und
Baden erwartet man einen günstigen Eindrucke von dem Bekanntwerden dieser Verträge
und namentlich eine Befestigung der Stellung des Fürsten Hohenlohe.
Daß der Eindruck in Frankreich ein sehr bedeutender sein und die öffentliche Meinung
in nicht geringem Grade aufregen werde, habe ich nicht bezweifelt; und ich bin mit
Ew. pp. einverstanden, daß es sich nicht mit Sicherheit voraussehen läßt, zu welchen Entschlüssen
der Kaiser selbst durch die Wirkung dieses Eindruckes geführt werden möchte.
Im ganzen bin ich geneigt zu glauben, daß die Wirkung doch eine wesentlich abkühlende
sein dürfte, indem die Tatsache, daß unmittelbar nach einem mit Ernst von beiden Seiten
geführten Kriege ein solches Bündnis zwischen den kriegführenden Parteien geschlossen
werden konnte, und zwar so, daß es nicht von dem siegenden Teile dem unterliegenden
auferlegt oder auferzwungen worden, sondern von dem letzteren auf Grund der Überzeugung
von den gemeinsamen Interessen und der Zusammengehörigkeit begehrt wurde — indem
diese Tatsache, sage ich, wohl geeignet sein wird, nicht nur der Regierung, sondern auch
den intelligenteren Teilen wenigstens des französischen Volkes die Augen über die deutschen
Verhältnisse und über den Widerstand, welchen jeder französische Angriff finden würde,
zu öffnen. Daß die französische Regierung die Bedeutung dieser Tatsache würdigen werde,
mußten wir erwarten; und die im Lauf der Unterhaltung mit Ihnen sich steigernden Bedenklichkeiten
des Marquis de Moustier und seine besorgten Fragen über die Tragweite der
Verträge zeigen dies deutlich genug. Mit der Art, wie Ew. pp. seinen Bemerkungen entgegengetreten
sind und die ganze Sache behandelt haben, bin ich vollkommen einverstanden;
und ich bitte Sie, auch ferner den wesentlich defensiven Charakter dieser Verträge, welcher
auch durch die ganze, ebenso feierlich von Seiner Majestät dem Könige ausgesprochene als
durch die Natur der Dinge bedingte rein defensive Haltung unserer und der deutschen
Politik verbürgt wird, festzuhalten.
Ich kann aber nicht umhin, meine Verwunderung über die von dem französischen
Minister zur Schau getragene Überraschung und Unkenntnis der Tatsache auszusprechen,
da ich aus dem Verkehr mit Herrn Benedetti nicht erst jetzt, sondern schon seit Monaten
die Überzeugung gewonnen habe, daß die französische Regierung, wenn auch vielleicht nicht
den Wortlaut, doch die Existenz und den wesentlichen Inhalt der Verträge kennen müsse.
Es scheint kaum glaublich, daß Herr Benedetti seine eigenen Wahrnehmungen und wenn
auch nur Vermutungen in Paris zurückgehalten habe. Wenn er dieselben vielleicht nicht
zum Gegenstand offizieller Berichterstattung gemacht haben sollte. — möglicherweise zu