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b) das Legirungs-Verhältniß
für die Einthaler-Stücke auf: vier Theile Kupfer zu zwölf Thei-
len Silber (12löthig),
für die Einsechstelthaler-Stücke auf: drei und zwanzig Theile
Kupfer zu fünf und zwanzig Theilen Silber (8 #löthig),
I) die dußersten Falles zuladssige Abweichung im Mehr oder Weniger:
bei dem einzelnen Thalerstücke auf: ein Gran im Feingehalte
und ein halb Prozent im Gewichte, und
bei dem einzelnen Einsechstelthaler-Stücke auf: ein und ein halb
Grän im Feingehalte und ein Prozent im Gewichte
festgesetzt.
4) In der künftig auszuprägenden Scheidemünze soll die Mark feinen Sil-
bers durchgehends zu Sechszehn Thalern ausgebracht werden.
Im Uebrigen wird verabredet, daß die gegenwärtige protokollarische
Uebereinkunft, welche, insofern die in Aussicht stehende umfassendere Verein-
barung nicht zu Stande kommen würde, mit der eingangsgedachten allge-
meinen Münz-Konvention gleiche Dauer und Gültigkeit haben soll, nur in
Einem Erxemplare ausgefertigt und in dem Königlich Sächsischen Haupt-Staats-
archive zu Dresden verwahrlich niedergelegt, den betreffenden Bevollmachtigten
aber in beglaubter Abschrift mitgetheilt, ingleichen, daß dieselbe durch die
landesherrliche Katifikation der vorerwähnten allgemeinen Münz-Konvention
als mitratifizirt angesehen werden soll.
Adolf Carl Friedrich Adolph Wilhelm
7. Fommer-Esche. Scheuchler. v. Weissenbach. Duysing.
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Ottokur Thon. Julius Gelbke. Carl Geutebruͤck. ““ “““
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