Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1840. (24)

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b) das Legirungs-Verhältniß 
für die Einthaler-Stücke auf: vier Theile Kupfer zu zwölf Thei- 
len Silber (12löthig), 
für die Einsechstelthaler-Stücke auf: drei und zwanzig Theile 
Kupfer zu fünf und zwanzig Theilen Silber (8 #löthig), 
I) die dußersten Falles zuladssige Abweichung im Mehr oder Weniger: 
bei dem einzelnen Thalerstücke auf: ein Gran im Feingehalte 
und ein halb Prozent im Gewichte, und 
bei dem einzelnen Einsechstelthaler-Stücke auf: ein und ein halb 
Grän im Feingehalte und ein Prozent im Gewichte 
festgesetzt. 
4) In der künftig auszuprägenden Scheidemünze soll die Mark feinen Sil- 
bers durchgehends zu Sechszehn Thalern ausgebracht werden. 
Im Uebrigen wird verabredet, daß die gegenwärtige protokollarische 
Uebereinkunft, welche, insofern die in Aussicht stehende umfassendere Verein- 
barung nicht zu Stande kommen würde, mit der eingangsgedachten allge- 
meinen Münz-Konvention gleiche Dauer und Gültigkeit haben soll, nur in 
Einem Erxemplare ausgefertigt und in dem Königlich Sächsischen Haupt-Staats- 
archive zu Dresden verwahrlich niedergelegt, den betreffenden Bevollmachtigten 
aber in beglaubter Abschrift mitgetheilt, ingleichen, daß dieselbe durch die 
landesherrliche Katifikation der vorerwähnten allgemeinen Münz-Konvention 
als mitratifizirt angesehen werden soll. 
Adolf Carl Friedrich Adolph Wilhelm 
7. Fommer-Esche. Scheuchler. v. Weissenbach. Duysing. 
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Ottokur Thon. Julius Gelbke. Carl Geutebruͤck. ““ “““ 
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