Full text : Gesetzsammlung für das Fürstentum Reuß älterer Linie. 1907. (56)

9000  M.  Beitrag  an  die  Stadt  Greiz  zu  den  Kosten  der  teilweisen
  Beseitigung  der  Sandbänke  der  Elster  und
Anlcung,  von  Sommerrinnen
für  gedachte  Buete  weiter  reserviert  bleiben,
das  Postulat,  daß  aus  den  verfügbaren  liberschüssen  der  letzten  Finanzperiode
  reservierl  werden:

25000  M.  zur  Gewährung  eines  Zuschusses  an  die  Gemeinde
  Irchwitz  zu  den  Kosten  der  Geradelegung
und  Überwölbung  des  Aubaches,

b.  5000  M.  für  die  Residenzstadt  Greiz  zu  gleichem  Zwecke,
c.  80000  M.  für  Eisenbahnzwecke,
haben  durch  Entgegemmohme  der  Erklärungen  des  Landtags  bezw.  durch  Unsere  Genehmigung
  der  vom  Landtage  beantragten  Abänderugen  und  Zusätze  zu  einigen
der  vorbezeichneten  Vorlagen  ihre  Erledigung  gefunden

ie  vorgenannten  Gesetze  werden,  soweit  dies  nicht  bereits  geschehen,  demnächst

  zur  Verfeentlichung  gelangen.

18.  Die  Vorlage,  betreffend  Verbreiterung  und  Tieferlegung  der  Landstraße
  Greiz-Fraureuth  in  der  Nähe  des  Nittergutes  Unter-Reudnih,
wird  mit  Rücksicht  auf  die  vom  Landtage  gestellten  Anträge  weiter
envogen  werden.

0N  Die  Vorlage,  betreffend  Errichtung  eines  Neubaues  für  Verwaltungsbehörden
  auf  dem  vormaligen  Landkrankenhausgrundstücke,  wird  unter
Berücksichtigung  des  von  dem  Landtage  gefaßten  Beschlusses  neu  bearbeitet
  und  eine  Vorlage  darüber  einem  später  einzuberufenden
Landtage  gemacht  werden.
Der  vom  Landtage  gestellte  Antrag  auf  Abänderung  der  Bestimmungen
  des  Gesetzes  vom  25.  Januar  1871  über  die  Zusammensetzung
  des  Landesausschusses  wird  berücksichtigt  werden.

Die  Anträge  auf  Abänderung  des  §  16  des  Gesetzes  vom  9.  Jannar  1886,
die  Organisation  und  den  Geschäftsbereich  des  Landarmenverbandes  und  die  in
Streitigkeiten  der  Armenverbände  entscheidenden  Spruchbehörden  betreffend,  sowie
auf  Erhöhung  der  Witwenpensionen  behalten  Wir  Uns  vor  in  Erwägung  zu  ziehen.

Wir  versichern  Unseren  getreuen  Landtag  Unserer  Huld  und  Gnade  und
haben  zu  Beurkundung  des  Vorstehenden  den  geurmürten

FTandtags-Abschie
ausfertigen  lassen  und  unter  Beidrückung  Unseres  güühe  Insiegels  Höchsteigenhändig
  vollzogen.

Gegeben:  Meran,  am  18.  März  1907.

lt  (gez)  Heinrich  XIV.
(agez.)  v.  Meding.

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