9000 M. Beitrag an die Stadt Greiz zu den Kosten der teilweisen
Beseitigung der Sandbänke der Elster und
Anlcung, von Sommerrinnen
für gedachte Buete weiter reserviert bleiben,
das Postulat, daß aus den verfügbaren liberschüssen der letzten Finanzperiode
reservierl werden:
25000 M. zur Gewährung eines Zuschusses an die Gemeinde
Irchwitz zu den Kosten der Geradelegung
und Überwölbung des Aubaches,
b. 5000 M. für die Residenzstadt Greiz zu gleichem Zwecke,
c. 80000 M. für Eisenbahnzwecke,
haben durch Entgegemmohme der Erklärungen des Landtags bezw. durch Unsere Genehmigung
der vom Landtage beantragten Abänderugen und Zusätze zu einigen
der vorbezeichneten Vorlagen ihre Erledigung gefunden
ie vorgenannten Gesetze werden, soweit dies nicht bereits geschehen, demnächst
zur Verfeentlichung gelangen.
18. Die Vorlage, betreffend Verbreiterung und Tieferlegung der Landstraße
Greiz-Fraureuth in der Nähe des Nittergutes Unter-Reudnih,
wird mit Rücksicht auf die vom Landtage gestellten Anträge weiter
envogen werden.
0N Die Vorlage, betreffend Errichtung eines Neubaues für Verwaltungsbehörden
auf dem vormaligen Landkrankenhausgrundstücke, wird unter
Berücksichtigung des von dem Landtage gefaßten Beschlusses neu bearbeitet
und eine Vorlage darüber einem später einzuberufenden
Landtage gemacht werden.
Der vom Landtage gestellte Antrag auf Abänderung der Bestimmungen
des Gesetzes vom 25. Januar 1871 über die Zusammensetzung
des Landesausschusses wird berücksichtigt werden.
Die Anträge auf Abänderung des § 16 des Gesetzes vom 9. Jannar 1886,
die Organisation und den Geschäftsbereich des Landarmenverbandes und die in
Streitigkeiten der Armenverbände entscheidenden Spruchbehörden betreffend, sowie
auf Erhöhung der Witwenpensionen behalten Wir Uns vor in Erwägung zu ziehen.
Wir versichern Unseren getreuen Landtag Unserer Huld und Gnade und
haben zu Beurkundung des Vorstehenden den geurmürten
FTandtags-Abschie
ausfertigen lassen und unter Beidrückung Unseres güühe Insiegels Höchsteigenhändig
vollzogen.
Gegeben: Meran, am 18. März 1907.
lt (gez) Heinrich XIV.
(agez.) v. Meding.
—
*
S