1805
Juli 18
420 Urkunde No. 854.
854. Entwurf eines Schreibens der Staats-Minister Frhr. v. d. Reck
und v. Massow an den Staats-Minister Graf Hoym. Berlin 1805 Juli 18.
R. 46. B. 165. a. Ausfertigung; Concept, gez. Reck, geschrieben von Baumer. Nicht ab«:-gangen,
wegen der inzwischen an Hoym und Massow erlassenen Cabinets-Ordre vom 18. April 1905, No.\22
Die beabsichtigte gemeinschaftliche Kommission für die Ueberlassung katholischer
Kirchen an protestantische Gemeinden.!)
Uebersenden die Cabinets-Ordre vom 23. März 18052):
. »Wir haben ... wegen aller früheren Vorgänge, welche hierin
einschlagen, im Archive nachsehen . . . lassen und sind nunmehro im Stande,
E. E. hierüber ein vollständiges Resultat mitzuteilen.
Dagegen erbitten wir, was für den vorliegenden Fall bei weitem das
wichtigste bleibt, diejenigen auf Local-Kenntnis gegründeten Data, welche
am besten dazu geeignet sind, zweckmässige Beschliisse bei Sr. M. gemeinschaftlich
in Antrag zu bringen.
Um hierzu zu gelangen, erlauben wir in dieser Sache uns folgende:
Detail.
In der Cunauer Sache sind Sr. M. die vom Schlesischen Friedensschlussmässigen
statu quo hergenommenen Gründe wider die Einräumung schlesischer
katholischen Kirchen und besonders des Vermögens derselben an Protestanten
vorgetragen, indess von Sr. M. nicht genehmigt worden.
Es kömmt also bloss, und da 9. M. noch in der jetzigen Cabinets-Ordre
die Beschwerden des Fürstbischofs, dass katholische Kirchen in Dörfern,
worin kein einziger katholischer Wirth mehr ist, an Protestanten gelangen,
für ungegründet erklären, darauf an:
ob etwann, nach dem was der Fürstbischof von intoleranten Auftritten
einmischt, eine Stimmung existire und wohl gar von der
katholischen Geistlichkeit befördert und unterhalten werde, Vorgänge
der Art dazu anzuwenden, Misvergnügen zwischen den Einsassen
beiderlei Religion hervorzubringen, oder auch vermeintliche Beschwerden
in das Ausland zu bringen und sey es im Lande oder
Auslande Sensation zu erregen.
Wäre das der Fall, so würde Grund seyn, einstweilen entweder gar
nicht oder doch sehr sparsam und vorsichtig mit dergleichen Veränderungen
zu Werke zu gehen, und daher Sr. M. diesen Stand der Sache anzuzeigen.
Hierüber also erbitten wir besonders E. E. erleuchtetes, auf den eigentlichen
temporellen und Local-Stand der Sache gegründetes Sentiment.
Was demnächst den obenerwähnten, nach Sr. M. allergnädigsten Aeusse
rung zulässigen Antrag des Bischofs sub A. betrifft, so ist in einzelnen
Fällen das Wesentliche davon schon beobachtet worden und würde allerdings
der Bischof als part zu hören seyn. Wir beziehen uns auf einzelae
Specialschreiben, die wir zu den einzelnen Sachen abfassen, wegen der An-1)
Cfr. No. 822 und 858. 2) No. 809.