Regierungs-Blatt
fuͤr das
Großherzogthum
Sachsen-Weimar-Eisenach.
Nummer 13. Weimar. 18. September 1844.
Ministerial-Bekanntmachung.
Mit Beziehung auf die Bestimmungen in den §.5. 1 und 2 des Gesetzes
vom 2. Februar 1842 über die Verpflichtung zur Abtretung von Grundstücken
und zur Aufgabe damit zusammenhängender Rechte bei der Anlage von Eisen-
bahnen, wird hiermit zur Nachricht und Nachachtung bekannt gemacht:
1) daß Se. Königliche Hoheit, der Großherzog, einer Aktien-Gesell-
schaft, welche für den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Halle in der
Richtung auf Merseburg, Weißenfels, Naumburg, Weimar, Erfurt, Gotha
nach Eisenach, und von dort weiter bis gegen die Kurfürstlich Hessische Grenze
bei Gerstungen gebildet worden ist, zur Anlage des im Großherzoglichen Ge-
biete gelegenen Theils dieser Eisenbahn die in der nachstehenden Urkunde enthal-
tene Konzession, welche sich auf das in Nummer 8 des Regierungs-Blattes
von diesem Jahre abgedruckte Statut bezieht, gnädigst ertheilt haben;
2) daß diese Eisenbahn nach dem entworfenen Plane, soweit derselbe
bis jetzt für das Großherzogthum genehmiget worden ist,
a) im Weimarischen Kreise
die Fluren von Großheringen, Dorfsulza, Stadtsulza, Darnstedt, Oßmannstedt,
Denstedt, Großcromsdorf, Tiefurt, Weimar, Tröbsdorf, nlla, Hopfgarten,
Niederzimmern, Vieselbach, Atzmannsdorf, Linderbach,
b) im Eisenachischen Kreise
die Fluren von Rehhof, Wutha, Eichrodt, Rothenhof, Fischbach, Eisenach,
in der bereits abgesteckten Linie durchzieht;
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