Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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gender Rechte bei der Anlage von Eisenbahnen und in dem hierzu fuͤr die 
Staͤdte Weimar, Eisenach und Apolda als Zusatz erlassenen Gesetze vom 
9. August 1844 besondere Festsetzungen getroffen worden, die in dem Koͤniglich 
Preußischen Gesetze über die Eisenbahn-Unternehmungen vom 3. November 
1838 ergangenen allgemeinen Vorschriften nebst den besonderen Bestimmungen 
und Maßgaben, welche in den oben gedachten Staatsverträgen vom 20. De- 
zember 1841 und vom 19. April 1844 enthalten sind, auf die vorbezeichnete 
Eisenbahn = Unternehmung Anwendung finden sollen. 
Wie die mehrgedachten Staatsverträge vom 20. Dezember 1841 und 
vom 19. April 1844 nebst dem in letzterem angezogenen Statut durch das 
Regierungs-Blatt bereits bekannt gemacht worden sind, so soll nunmehr auch 
gegenwärtige Konzessions= und Bestätigungs-Urkunde zur öffentlichen Kenntniß 
gebracht werden. 
So geschehen und gegeben Weimar den 10. September 1344. 
Carl Friedrich. 
von Watzdorf. 
Konzessions= und Bestatigungs-Urkunde 
für die Thüringische Eisenbahn- 
Gesellschaft.
	        
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