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Vereinsstaaten, Steuersatz
in welchen di Maßstab für die Erhebung. im
Nr. in ircien 6 Etbebong PHstab für die Erhebung 4 Ahalen 12415.
att sindet. Fuß. Fuß.
III. Vom Branntwein. Zdir. Gr. Vs. söt. Ar.
1| Preußen, Sachsen, der Thü-sOhm, Preußisch, bei 50 9 Alkohol
ringische Verein und Braun= nach Tralles.4 ....·........ 6——1030
schweig *)
2 Bayern, rechts des Rheins Eimer Bayerisc ...... 1/— —145
3 Württemberg .....Eimer Württembergisch.. 2 25 88.5—
4 Kurhessen ...... . . . . Oebm, Preußisch, bei 50 3 Akohol
nach Tralles ......... . . . . 3 — 515
in —— Schu.
............................. 6——1030
5 Grohaibun Hessen.. Lym Grozh. Hessisch bei 50F3 ui
kohol nach Tralles. .. . . 3 15 14 16 68
IV. Vom Malze.
11 Bayern, rechts des Rheine Metzen, Boperisch, (= O0,674,288.
Scheffel Preußisch f1f43–50
2Württemberg ...... Simri, Württemberg., (Oaososs
Scheffel Preußisch). .. . . . .. ... — 5 83 2 20
V. Von Tabacks-Blättern und Fabrikaten.
1| Preußen, Sachsen, Kur-]Zentner Preußisss — 20 ·0
hessen, der Thüringische
Verein und Braunschweig
*) Vom Branntwein aus dem Fürstenthume Waldeck wird die Halste der Uebergangsabgabe, mithin
3 Thaler pro Ohm, und in dem eben genannten Fürstentbume wird vom Branntwein, aus
anderen Vereinsstaten, als Preußen, Sachsen, dem Thüringischen Vereine, Braunschweig und
der Grafschaft Schaumburg, 3 Thaler erboben.
III. Da hinsichtlich der Uebergangöstraßen fuͤr den Verkehr mit
den einer Uebergangsabgabe unterliegenden vereinsländischen Erzeugnissen zwi-
schen dem Thüringischen Zoll= und Handels-Vereine einerseits, und Bayern
oder Kurhessen andererseits, und hinsichtlich der an diesen Straßen errichteten
Hebe= und Abfertigungs-Stellen seit der Bekanntmachung vom 10.
Dezember 1841 (Reg. Bl. v. J. 1841 S. 283) mehre Veränderungen ein-
getreten sind: so wird mit Bezugnahme auf §. 7 des Gesetzes vom 1. De-
zember 1841 (Reg. Bl. v. J. 1841 S. 230) nachstehend ein berichtigtes
Verzeichniß derselben bekannt gemacht:
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