Uegierungs - Blaft
Großber so gehumn
Sachsen-Weimar-Eisenach.
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Nummer 10. Weimar. 18. Dezember 1844.
Ministerial--Bekanntmachungen.
I.
I. Nachträglich zu der Bekanntmachung vom 12. April d. J. uͤber die
Aufnahme des Braunschweigischen Harz- und Weser-Distriktes in den Zoll-
verein (Nr. 8 des Reg. Blattes) wird hierdurch zur Kenntniß gebracht, daß
die dort (Seite 11) unter Ziffer 4 bekannt gemachten Bestimmungen über
den Durchgangöverkehr durch den gedachten Bezirk insofern eine Abänderung
erlitten haben, daß diejenigen Transit-Güter, welche nicht mit der gehörigen
Schnelligkeit auf die bisherige Weise abgefertigt werden können, bei den Ne-
ben-Zollämtern I. Klasse des Harz= und Weser-Distriktes: Karlshütte, Bor-
num, Badenhausen, Ildehausen und Lutter am Bbge. unter Wagenverschluß
und Erhebung des Durchgangszolles nach dem deklarirten Gewichte durchge-
lassen werden.
Zugleich ist aber die Anordnung getroffen worden, daß bei dergleichen
Waaren, welche durch den Harz= und Weser-Kreis mit der Bestimmung tran-
sitiren, demnächst in das Zollvereins-Gebiet wieder eingeführt zu werden,
und zwar entweder
a) um daselbst zu verbleiben, oder
b) um durch dasselbe weiter nach dem Auslande zu transitiren,
der Begleitschein I alsbald auf das Eingangsamt im andern Theile des Zoll-
vereins = Gebietes gerichtet werden und bei diesem die ordentliche Abfertigung
nach den Vorschriften des Begleitschein-Regulativs Statt finden soll; wo-
nächst zu u die bei den Zollämtern im Harz= und Weser-Distrikte für den
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