Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

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Nachdem die Einrichtung der Zollverwaltung daselbst beendigt ist, wird 
wegen der Verkehrsverhaͤltnisse zwischen den gedachten Herzoglich Braunschweig- 
schen Gebietstheilen und den uͤbrigen Theilen des Zollvereins Folgendes zur 
oͤffentlichen Kunde gebracht: 
1) in dem gesammten Harz= und Weser-Distrikte, welcher den Verwaltungs- 
bezirk des in Holzminden errichteten Haupt-Zollamtes bildet, sind sämmt- 
liche Vereins-Zollgesetze in Kraft getreten. 
Was dagegen die Höhe der zu erhebenden Zölle betrifft, so ist der 
gedachte Bezirk in zwei, durch den Leinefluß von einander geschiedene 
Distrikte getheilt: 
a) in dem Distrikte zwischen der Weser und der Leine erfolgt die Zoll- 
erhebung nach dem für den Gesammt-Zollverein gültigen Tarife, 
wogegen 
b) in dem Distrikte zwischen der Leine und dem Harze ein besonderer 
Zoll-Tarif mit geringeren, den Lokal-Verhaltnissen entsprechenden 
Sätzen zur Anwendung kommt. 
2) Dem gemäß tritt zwischen dem Weser-Leine-Distrikte und den übrigen 
Theilen des Zollvereins ein völlig freier Verkehr ein. 
3) Ueber die Verkehrsverhältnisse des Harz-Leine-Distriktes finden dagegen 
folgende Bestimmungen Anwendung: 
a) die eigenen Etzeugnisse und Fabrikate der Einwohner dieses Distriktes 
und der in demselben befindlichen Hüttenwerke aller Art werden auf 
Grund von ursprungszeugnissen zollfrei in die übrigen Theile des 
Zollvereins eingelassen; 
die aus dem gemeinsamen Auslande in den Harz-Leine-Distrikt ein- 
gegangenen Gegenstände unterliegen, wenn sie demnächst in andere 
Theile des Zollvereins übergehen, ohne Rücksicht auf die in gedach- 
tem Distrikte erfolgte Verzollung, dem vollen Eingangszolle nach den 
Satzen des Vereins-Zolltarifes; 
Pc) alle Gegenstände aus dem freien Verkehre der anderen Theile des 
Zollvereins gehen in den Harz-Leine-Distrikt ohne Zollentrichtung ein. 
Zur Begründung dieses zollfreien Eingangs ist in den Fallen, wo 
der Uebergang unmittelbar, d. h. über die Grenzen bezüglich am 
Harze und an der Leine Statt findet, der Ausweis durch die zum 
Transporte im Grenzbezirke des andern Theiles des Zoll-Vereinsge- 
bietes extrahirten Legitimations-Scheine genügend; erfolgt der Ueber- 
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