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Sollte
ce) der oben bei a unter aa angefuͤhrte Fall auch hier vorkommen,
so wird der vorgeschriebene Durchgangszoll (Ziffer 1, b oben)
von dem Eingangsamte im Harz-Leine-Distrikte zwar erhoben,
jedoch bei dem weitern Transporte der Waaren durch andere
Theile des Zoll-Vereinsgebietes auf die dort zu erlegende Durch-
gangabgabe in Anrechnung gebracht.
5) Hinsichtlich der in Thüringen einer innern Steuer unterliegenden Erzeug-
nisse (Branntwein, Bier, Traubenmost, Wein, Taback und Tabacks-Fabri-
kate) findet zwischen Thüringen und dem Braunschweigschen Harz-Weser-
Distrikte eine völlige Freiheit des gegenseitigen Verkehrs Statt.
Zugleich sind
II. die durch den Staatsvertrag vom 17. Dezember 1841 und durch des-
sen Beifugen getroffenen Vereinbarungen außer Wirksamkeit gesetzt, mit Aus-
nahme der durch die Konvention unter B und D begründeten Verhältnisse in
Ansehung Königlich Preußischer und Königlich Hannoverscher Erklaven, welche
vorerst noch fortbestehen. Weimar den 12. April 1844.
Großherzoglich Sächssches Staats-Ministerium,
erstes Departement.
Freiherr von Gersdorff.
Bekanutmachung.
Nachdem der in dem sechsten bauerschaftlichen Wahlbezirke bei der letz-
ten ordentlichen landständischen Wahl gewählte Abgeordnete seine Befahigung
zum landständischen Abgeordneten verloren und dessen Stellvertreter behindert
ist, auf dem Landtage zu erscheinen: so hat auf höchsten Befehl nach dem
Antrage des getreuen Landtages zu einer außerordentlichen Wahl eines neuen
Abgeordneten und eines Stellvertreters im gedachten Wahlbezirke auf die noch
übrige Zeit bis zur nächsten ordentlichen Wahl geschritten werden müssen.
Die Wahlen sind vorgenommen, es sind dabei der Steuereinnehmer Johann
Michael Baumbach zu Helmershausen als Abgeordneter und der Müller
AndreaS Gehbe zu Kaltennordheim als Stellvertreter gewählt und diese Wah-
len sind dann auch von dem Vorstande des getreuen Landtages für gültig er-
klärt worden, was hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.
Eisenach den 1. März 1841.
Großherzoglich Sesche Lanbesregierung.
ittich.