Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

28

Urkundlich  haben  Wir  dieses  Gesetz  hoͤchsteigenhaͤndig  vollzogen  und  mit
Unserem  Großherzoglichen  Staatsinsiegel  bedrucken  lassen.

So  geschehen  und  gegeben  Weimar  den  8.  Maͤrz  1844.

-  Carl  Friedrich.

Freiherr  von  Gersdorff.  Schweitzer.  von  Watzdorf.

vdt.  Ernst  Muͤller.

Gesetz
über  die  Rechtömittel  in  gerichtlichen
Untersuchungen  wegen  Uebertretung  fiskalischer
  Gesetze.