Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Uegierungs Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen Weimar-Eisenach. 
Nummer 7. 
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WMinisterial-Bekanntmachung. 
Da seit der Bekanntmachung vom 9. November 1888 (Reg. Bl. S. 165) 
mehrfache Veränderungen hinsichtlich der Zoll- und Steuer-Aemter im Gesammt- 
Zollvereine eingetreten sind, der Umfang des letztern selbst auch durch den An- 
schluß verschiedener Staatsgebiete seitdem sich wieder vergrößert hat: so wird 
das nachstehende berichtigte Verzeichniß der in dem ganzen gegenwärtigen Um- 
fange dieses Vereins zur Zeit bestehenden Zoll= und Steuer-Aemter aller Art 
hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar den 24. Mai 1344. 
Großherzoglich Söächsisches Staats= Ministerium, 
Departement der Finanzen. 
Freiherr von Gereêdorff. 
Verzeichniß 
der 
im Zoll verein e 
bestehenden 
Haupt-Zolla#mter (Grenzeamter), Hauptämter im Innern mit Nieder- 
lage (Packhofsstädte, Hallämter), Haupt-Steuerämter im Innern ohne 
Niederlage (auch Steuerämter oder Neben-Zollämter im Innern genannt) 
und der Neben-Zoll4mter I. an der Grenze, 
mit der Angabe, 
welchen von letzteren Aemtern, in Bezug auf Begleitschein = Ausfertigung oder Erledigung, er- 
weiterte Befugnisse, bei welchen ein anderer Vereinsstaat betheiliget ist, zustehen. 
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