öl
Neben-Zollämter I. Klasse
an der Grenze.
Bemerkungen.
aupt-
Ort. Amtsbezirk.
7. 8.
1Oberneuhaus. Hof.
2 Schirnding.
3|Mähring. Waldsassen.
4, Bärnau.
5 Eslarn. Waldhaus.
6 Swiesel. Eschelkam.
7 Kleinphilippsreuth.
8 Woegscheid.
9/Obernzell. Passau.
10/Schärding a. Th.
1 Marktl. " .
12 Burghausen. Simbach.
13 Laufen. Freilassing.
14 Schwarzbach. /
5 Schellenberg. .
16 Schte 4. erg Reichenhall.
17 Reit im Winkel.
18 Windshausen.
19 Kiefersfelden. Rosenheim.
20 Kreuth.
21 Fußen.
22 Hündelang. fronten.
23 Oberstorf.
21 Oberstaufen. .
25 Niederstaufen. Lindau.
26 Schweigen.
27 Neulauterburg. Neuburg a. R.
28 Habbirchen. Zweibrücken.
A. In Bezug auf die Reben-Zollämter lI. Kl. an der Grenze.
Zu 2. Das Neben,-Zollamt zu Schirnding hat die Befugniß:
a) zur Ausfertigung von Begleitscheinen I. auf das Haupt-Steueramt zu Koburg;
b) zur Ausfertigung von Begleitscheinen 1. über rohe Schaafwolle auf die Haupt-
Aemter zu Offenbach und Fronefter a. M.;
c) zur uslrigung. von Begleitscheinen 1. auf das Steueramt zu Korbach im Für-
enthume Waldeck, für rohe Schaafwolle zur Sortirungs-Anstalt der Handlung
Wittgenstein;
d) zur Erledigung von Begleitscheinen I. des Haupt-Steueramtes zu Koburg; dann
e) zur Erledigung von Begleitscheinen 1. des Haupt-Steucramts zu Frankfurt a. M.
uͤber auslaͤndische unverzollte Weine, Rum und Arak. ·
Zu 6. Das Reben,Zollamt zu Zwiesel hat die besondere Ermächtigung zur Zoll-
Abkertigung von Tafelglas und Glaswaaren, in unbeschränkten Quantitäten, vom In-
lande durchs Ausland (Böhmen) nach dem Vereins, Inlande (Sachsen) auf Deklara-
tions-Scheine über das Königlich Sächsische Haupt. Zollamt zu Schandau und das dorrige
Neben, Zollamt 1. Kl. zu Hellendorf: dasselbe ist auch befugt, die ausgehenden Glas-
Transporte, welche ihre Bestimmung auf der geraden Straße durch Böhmen nach Schle-
sien erhalten, auf das Königlich Prcußische Haupt = Zollamt zu Liebau mit Deklarations=
Scheinen abzufertigen. «
Salo.DachbensZollamtnSchördinga.Th-hatbieBefugI-tiä:
s)zukAusfektigungvonBtgteitseinenl.aufallcAcmtccdesVekeinsgcbiktes-wclche
sukEklcdigungvonBrgleitschcincnl.Iompetcnksinb,mlt1quchlußderkechksbcc
Oder gelegenen;
b) zur Erledigung von Begleitscheinen I. dieser Aemter, insoweit sie zur Ausfertigung
von Begleitscheinen 1. kompetent sind.
Zu 21. Das Neben-Jollamt zu Füßen hat die Besugniß:
a) zur Aussertigung von Begleitscheinen I. auf sämmtliche Württembergische, Badische,
Kfürstich und Großterzoglich Hessische, Nassauische und auf die Preußischen, in
der Provinz Westphalen und in der Rheinprovinz gelegenen Haupt: Zoll= und
Haupt-Steuer= und mit Begleitschein, Erledigungs Bekugniß versehenen Neben-
Sollsmier 1. Kl. und Unter= Steuerdmter, dann auf das Haupt= Steucramt zu
Frankfurt a. M.; «
b)surErledigung-denBrgleitscheiaenl dieser Aemter.
Zu 24. Das Reben- Zollamt zu Obexstaufen hat die Befugniß, Begleitscheine J.
auf das Hauptamt zu Ulm auszustellen.
Zu 25. Das Neben Zollam# zu Nirderstaufen hat die Befügniß zur Ausstel=
ltung von Begleitscheinen 1. über Käse und über Wessteine, die zur Verschiffungs-Ab-
lage bestimmt sind, auf das Königlich Würccembergische Haupt-Amt zu Ulm.
Zu 26. Das Neben= Zollamt zu Schweigen hat die Brfugniß:
a) Begleitscheine I. ohne Beschränkung auf gewisse Gegenstände und Mengen, auch
von den Acmtern zu Mannheim, Frankfurt a. M., Mainz und Koln zu erledigen;
b) zur unbeschränkten Ertheilung von Begleitscheinen I. auf die Haupt-Aemcer. zu
annheim, Frankfurt a. M., Mainz und Köln;
Wc.) zur Absertigung aller Waarengattungen bis auf Quantitäten von 300 Fl. JZollbe=
krag in einer Post auf Begleltschein 1I. auf alle zu deren Erledigung befugt-
Aemter des Vereinsgebictes;
9 .