Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1844. (28)

Seite des Nr. der 
Su# halt. igche Bekannt- 
  
Blattes. machung. 
Al. 
Madelungen. Abtretung der dem dasigen Patrimonial-Gerichte 
zustehenden Gerichtsbarkeit über Madelungen an den Staat und deren 
Vereinigung mit dem Justiz-Amte Creuzbuntg 20. III. 
Malzaufschlags-Rückvergütung, deren Gewähr vom Biere 
im Vordergerichte Ostheim. .......... ....... 13—18. 1 
Meiningensche Landes-Grenzsteine, deren Sicherstellung s 7. — 
Meßgeld. Bestimmung der Ansaͤtze zur Erhebung desselben durcht 21. I. 
die Rentämter bei Abgabe von Getreidefrüchrttrn 169. 1 
Minderjährige. Dispensations-Ertheilung in Faͤllen, wo Grund- 
stücke derselben ohne gerichtliche Subhastation veräußert werden sollen, 5. — 
Mitleidsfuhren. Erklärung der Sachsen-Gothaischen Regierung 
im Betreff deren Annahme..... .. . .. . ...... ....... ........ 1568. Il. 
Muünze. Nachtragliche Vereinharung unter den sämmrlichen zum 
Vernthab Fuße sich bekennenden Vereinsstaaten für den Fall 
der Prägung von Eindrittel-Thalerstürken 33. — 
O. 
Ostheim — Vordergericht: # 
1) die Gewähr der Malzaufschlags · Ruckvergutung vom Biere in 
demselben e— 22 2 Ê 2Ê 13—18. I. 
2) Benennung der 1rbergangs-Straßen und Stellen, hinsi chtiich des 
Verkehrs mit vereinslaͤndischen, einer Uebergangsabgabe untrr) 19. I1. 
liegenden Erzeugnissen in demseltben 166. — 
p 
Pensions-Anstalt für Witwen und Waisen verstorbener Mit- 
glieder Großherzoglccher Hoftapelle erhält die Rechte einer milden 
Stiftug 1550. 1 
Pfandgesetz vom 6. Mai 1839: s , 
1) Befehl wegen der Vorarbeiten zu solchen 7. — 
2) Befehl, daß es unabaͤnderlich mit dem ersten Januar 16845 
in das Leben treten ollll..— 188. II. 
( 
i 
3) authentische Interpretation des §. 359 fg. im raf der zu 
erlassen gewesenen Ediktallklen .. 
Vortofreithum. Vorschrift über das Verhaltem bei diensilichen 
Schreiben und Sendungen, fuͤr welche ein Portofreithum auf den 
berührten ausländischen Posten nicht eintrit 169. I1l.
	        
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