Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

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8.  6.
Bei  Verrichtung  des  Postdienstes  haben  der  Post-Expediteur,  der  Unterbediente
  und  die  Postillone  der  Station  in  Allstedt  die  Preußische  Uniform  und,

insofern  sie  Preußische  Unterthanen  sind,  auch  die  Preußische  National-Kokarde
zu  tragen.

8.  7.

Das  Königlich  Preußische  General-Postamt  bestreitet  die  Besoldung  des
Post-Erxpediteurs  in  Allstedt  und  die  Kosten  der  im  §.  1  erwähnten  Postanlage,
  wogegen  dasselbe  die  gesammte  in  Allstedt  aufkommende  Posteinnahme
zu  beziehen  hat.

8.  B.
Fuͤr  die  Post-Expedition  in  Allstedt  kommt  mit  Ausnahme  der  im  §.  9
besonders  stipulirten  Porto-Sätze  die  Preußische  Porto-Tare  nach  denselben

Grundsätzen  in  Anwendung,  welche  für  die  Königlich  Preußischen  Landesposten
bestehen,  oder  für  dieselben  künftig  angenommen  werden  sollten.

8.  9.
Fuͤr  die  Korrespondenz  und  Sendungen  zwischen  Allstedt  einerseits  und

Weimar  oder  Jena  andererseits  wird  das  Porto  nach  folgenden  Saͤtzen
erhoben:

Antheil  für

Ganzes  Porto.  .  Preußen.  Weimar.
der  einfache  Brief  2  Sgr.  —  Pf.  1  Sgr.  —DPf.  1  Sgr.  —  Pf.
für  1  Thlr.  bis  20  Thlr.  Silber  8--  6  1  .  9.=  1  .  9=über
  20  Thlr.  bis  50  Thlr.  5--  6=  2  9.=  2  9=-

  50  2  2  100  [  *  6  2  -  8  #  —  -  3  —  -
fuͤr  1  2  50  -  Gold  3  =  6  -  1  =  9  -  1  9.n5
über  50  .  100  -  5  —.  2  6-5  2  6
für  Packete  biS  9  Pfo.  3  6=  1.  =  9.  1  9-5
uͤber  9  Pfd.  pro  Pfd.  —  5  —.  27  —  .  2=8.

  10.

Fuͤr  die  zwischen  den  Großherzoglich  Saͤchsischen  Behoͤrden  in  Weimar
und  Jena  einerseits  und  in  Allstedt  und  Oldisleben  andererseits  in  rein  Herrschaftlichen
  Dienstangelegenheiten  vorkommenden  Briefe,  Päckereien  und  Geldsendungen
  wird  die  Porto-Freiheit  auf  den  Königlich  Preußischen  Posten