Full text : Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1847. (31)

 

 

 

Seite  des  Nr.  der
2s  V  t.g  A—
c)  Ministerial-Bekanntmachung  vom  30.  März  1847  im  Bertreff
der  Patent-Steuer,  welche  zufolge  des  Handels=  und  Schifffahrts-Vertreges
  zwischen  dem  deutschen  Zoll=  und  Handels-Vereine#  und
Belgien  vom  BSeptember  1844  von  den  Handelsreisenden  in
den  Staaten  beral  einen  der  beiden  vertragenden  Tbeile  zu  entrichten
  i4t4t4444....H  ....  ...  ..  ..  .  .....85—88.—
Zischadiact  der  Eisenvahn=  Lnagen  deren  Bestrafung  ....  .  .  ..  ..  93.  —
Brandschäden.  Aushebung  der  Verordnung  vom  21.  Mirz  1826,
Maßregeln  gegen  die  häufigen  Branoschéden  berreffend,  durch  die  Verordnung
  von  31.  August  112200  .  .  207.  —
Brauntwein  —  inländischer  —  Steuervergütung  bei  der  ft  von
demselernrnrnrnrnrrr:  121.  —
Branntweinbrennen.  Veroronung  vom  7.  Man  egen  bers  Verbotes
  desselben  auf  eine  gewisse  Zeit  -.............  99.  —
Bücher.  Herabsetzung  der  englischen  Einfuhrzoͤlle  von  hierlande-  erschienenen
  Büchern  und  die  Stewpelung  dieser  -K
S.  auch  TMutoren-Mechte.
C.
Camburg.  Die  Herstellung  einer  Fahrpost  von  da  nach  Stadtsulza
und  einer  Botenpost  zwilchen  dieser  Stadt  und  Jna  150.  III.
Calmitzsch.  Errichtung  einer  behenstube  daselbst  zu  Verwaltung  oer
Gräflich  Solms-Wildenfelsischen  Afterlehen  =  Gerechtsame  an  einigen
im  Neustäd''schen  Kreise  gelegenen  Rittergätten  ...  .....  214.  II.
W.
Dachungen  der  Kirchen,  Pfarreien  und  Schusen;  deren  Untersuchung
in  feuerpolizeilicher  Hinsictht  ...  609.  l.
Durchgangszoll  fuͤr  Vieh  zwischen  Moslowit  und  Doerderg  269.  —
S.  auch  Zollverfaffungs·  Angelegenheiten  Nr  15.
Ourchmarsch-Konvention  mit  der  Krone  Preußen  v.  J.  1830
und  1837;  deren  Erneuerung  auf  fernere  zehen  Jahrr  ...  179-181—
E.
Ehe  Konigl.  Preußischer  Unterthanen  in  dem  Grohherzogthume  62.  IV.
Eigenthum.  Bestimmungen  bei  dem  Zusammentreffen  von  Verbrechen
  gegen  das  Eigenthum  nach  Art.  50  des  S:rafgesehbuches  vom
5.  April  1839  und  nach  dem  Gesetze  vom  28.  Februar  1842.  .  .  .  ..  209.  IV.