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drießlich darüber gewesen sei, daß ihm Frau
Klein nicht soviel Brot und Semmel habe
verkaufen können, als er gebraucht habe;
in seinem Unmute sei ihm eine früher ge—
hörte Auslassung über Frau Klein plötzlich
eingefallen, und er habe seinem Arger in
angeführter Weise Luft gemacht; er bitte
jedoch Frau Klein und ihren Ehemann
herzlich um Verzeihung und sei zu jeder
Genugthuung erbötig.
Beide Parteien einigten sich dahin, daß
p. Bender versprach, als Sühne 5 M. in
die hiesige Armenkasse zu entrichten, was
auch alsbald geschah, und die Kosten der
gegenwärtigen Verhandlung zu tragen, woegen
Frau Klein auf eine öffentliche Abitte-Leistung
verzichtet. Hierauf wurde die
Verhandlung den Parteien vorgelesen, von
ihnen genehmigt und eigenhändig unterschrieben.
Magdalene Klein.
August Klein.
Christian Bender.
4. u. S.
H. Fritsch,
Schiedsmann.
Wesichtigungsprotokolk.
Verhandelt D., den
Zufolge Aufforderung des Hochwohllöblichen
Krisaus chusses zu P. vom 4. d. M.
betreffend die Besichtigung der steinernen
Brücke zu K., begab sich der unterzeichnete
Maurermeister in Begleitung des Gemeindevorstehers
H. am heutigen Tage an Ort
und Stelle und fand die fragliche Brücke
in folgendem Bauzustande:
1. Die beiden Grundpfeiler sind infolge
der reißenden Strömung bei Hoch-