Metadaten : Das Deutsche Reich zur Zeit Bismarcks.

276  I.  15.  Die  Reichslande  Elsaß-Lothringen  1872—78.  Die  Einzelstaaten.

Volk“.  Da  schreibt  der  ehrwürdige  Kaiser  „am  31.  Dezember  1878,  ½11  Uhr
abends“:

„Es  gchet  ein  Jahr  zu  Ende,  welches  für  mich  ein  verhängnisvolles  sein  sollte!  Ereignisse
von  erschütternder  Art  trafen  mich  am  11.  Mai  und  am  2.  Junil  Die  körperlichen  Leiden
traten  zurück  gegen  den  Schmerz,  daß  preußische  Landeskinder  eine  That  vollbrachten,  die  am
Schlusse  meiner  Lebenstage  doppelt  schwer  zu  überwinden  war  und  mein  Herz  und  Gemüt  für
den  Rest  meiner  Tage  finster  erscheinen  lassen.  Doch  muß  ich  mich  ergeben  in  den  Willen  Gottes,
der  dies  alles  zuliest,  aber  zugleich  seine  Gnade  und  Barmherzigkeit  walten  lieh.  Darun  preise
ich  die  Vorsehung  für  die  schmerzensvollen  Ereignisse  des  abtanfenden  Jahres.  Sie  haben  mir
aber  auch  Erhebendes  gebracht  durch  die  Teilnahme,  welche  mir  von  allen  Seiten  zu  teil  wurde.
Und  woaher  kam  diese  Teilnahme?  Von  wo  anders  als  vom  Allmächtigen,  dessen  Führung  es
wollte,  daß  ich  in  der  Welt  so  gestellt  ward,  daß  seine  Gnade,  die  über  mir  waltete,  sich  sedermann
  cinprägt,  daß  er  mich  ansrüstete,  seinen  Willen  hier  auf  Erden  zu  vollführen  und  er
mich  und  mein  Volk  würdig  fand,  das  übertragene  Pfund  zu  verwalten.“

 

15.  Die  Reichslande  Elsaß-TLothringen  1872—78.  Die
Einzelstaaten.

Fürst  Bismarck  hatte  am  25.  Mai  1871  im  Reichstag  ausgesprochen  (s.  oben
S.  43):  „er  fühle  sich  berusen,  der  Advokat  der  Bewohner  der  neuen  Neichslande  zu
sein  in  dem  Staatswesen,  dem  sie  beitreten“.  Vornehmlich  in  Bismarcks  Hand,  unter
der  Mitwirkung  des  mildgütigen  Kaisers,  ruhte  nun  in  der  That  die  Sache  und
das  Schicksal  der  mit  Deutschland  nach  zweihundertjähriger  gewaltsamer  Abtrennung
  wieder  vereinigten  deutschen  Westmarken.  Das  Urteil  über  das  erste  Jahrzehnt
deutscher  Verwaltung  und  Gesetzgebung  in  den  Neichslanden  und  über  die  Behandlung
  der  dortigen  Bevölkerung  seitens  der  deutschen  Regierung  läßt  sich  in  Einem
Worte  zusammenfassen:  daß  Bismarck  selbst  und  das  Deutsche  Reich  das  Worl  des
Fürsten  schon  in  dieser  kurzen  Zeitspanne  in  vollem  Maße  eingelöst  haben.  Elsaß-Lothringen
  hat  während  der  200  Jahre  seiner  Einverleibung  in  den  französischen  Staat
niemals  auch  nur  annähernd  soviel  Selbstbestimmungsrecht  und  Selbstverwaltung
gewährt  erhalten,  soviel  Schonung  und  Anerkennung  seiner  Eigeninteressen  gesunden
und  namentlich  soviel  „Geduld  und  Liebe“  erfahren,  als  in  den  Ubergangsjahren  nach
1870,  welche  der  gesamten  Bevölkerung  der  Reichslande  die  schwersten  werden  mußten.
Das  alles  konnte  den  neuen  Reichsbürgern  nur  ein  Staat  und  Volk  gewähren,  die
sich  durch  die  Bande  des  Blutes  und  die  Uberlieferungen  einer  tausendjährigen  gemeinsamen
  Geschichte  mit  jenen  innig  verwandt  sühlten.

Zunächst  gewannen  die  Bewohner  der  NReichslande  schon  aus  ihrer  Zugehörigkeit
zum  Deutschen  Reiche  namhaste  Vorteile,  welche  sich  ihnen  wohlthätig  und  angenehm
fühlbar  machten.  Das  bisherige  französische  Absatzgebiet  für  die  reichsländischen  Naturund
  Industrieerzeugnisse  gehörte  allerdings  seit  dem  Frankfurter  Frieden  zum  Ausland.
  Aber  die  Vereinigung  mit  dem  Dentschen  Neiche  verschaffte  diesen  Erzeugnissen