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4) Feldwebeln, Unteroffizieren und Gensd'ar= Jzwenn fle zur
merie-Wachtmeistern, Oberjäagern lcheus eer 16 Er.
5) Berittenen Gensd'armen (auch Husaren) Polizel aufge. 2
6) Fuß-Gensd'armen, Soldaten, Feldjägern boten werden! 8=
Die obigen Bestimmungen über die Berechnungen der Zeitdauer einer Ab-
wesenheit gelten auch bei den unter 4—6 aufgeführten Personen.
Der Dia#ten-Bezug fällt bei den unter 4—6 Genannten hinweg, wenn
die dienstleistende Mannschaft Quartier mit Natural-Verpflegung nach
darüber bestehenden besonderen Vorschriften erhält.
. 12.
Außerhalb der Flur ihres Wohnortes abgeordneten Richtern als solchen,
sofern sie stimmberechtigte Mitglieder des Appellations · Gerichtes oder Ober-
Appellations- Gerichtes sind,.. .. . 2Thlr.
Wohnung über Nacht in Gastböfen, Heitung, ae und Trinkgelder
werden besonders vergütet mit zusammen . ...00G
Die Bestimmungen des vorigen Paragraphen uͤber die Berechnung der
Zeitdauer einer Abwesenheit gelten auch hier.
g. 18.
Staatsanwälte liquidiren bei nothwendigen Reisen wie der Unter-
suchungsrichter; Ober-Staatsanwälte und der General-Staatsanwalt haben auf
die im §. 12 angegebenen Sätze Anspruch. Substituten stehen dem Hauptbe-
stallten gleich.
B. Transport-Kosten.
g. 14.
Der Aufwand an Transport-Kosten ist von Seiten der Untersuchungs-
richter nebst Protokoll-Führern, der Staatsanwälte, der Richter u. s. w. be-
sonders zu bescheinigen.
Der Untersuchungsrichter hat, wenn er einen eigenen Wagen miethet, die
ihm nöthigen Subalternen mit sich zu nehmen, dafern nicht eine vorausgängige
Absendung derselben durch die Sachlage geboten ist. Dasselbe gilt von der
Staatsanwaltschaft. Werden mehre an demselben Orte wohnhafte Spruch-
richter abgeordnet, so wird ein besonderer Wagen nur für je zwei derselben
zusammen vergütet. Bei Benutzung eigenen Geschirres erhält der betreffende
Beamte den ortsüblichen Preis dafür aus der Sportelkasse ersetzt.
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