Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1823. (18)

heriger  Einsperrung  in  ein  Zwangs-Arbeitshaus
  mindestens  auf  vier  Monate;


Zo.  die  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Marbach
in  Untersuchung  gewesene  Agnes  Michler,
  von  Ortmarsheim,  wegen  hartnäckiger
  Verheimlichung  der  Schwangerschaft
  und  beabsichtigter  hilfloser  Geburt,
  neben  Bezahlung  sämtlicher  Kosten
  zu  sechsmonatlich  er  Zuchrhausftrafe.


Am  30.  September  wurden:
31.  auf  den  Grund  der  von  dem  O.  A.
Gerichte  Besigheim  geführten  Unterfuchung
  Jakob  Friedrich  Berith,  von
Ilofeld,  wegen  Gebrauchs  einee  falschen
Wanderbuchs  zu  einer  weitern  sechswöchigen
  Feltungsstrafe  als  Zusatz
zu  der  unterm  13.  Sept.  d.  J.  wegen
wiederholten  Diebstahls  ihm  zuerkannten
  fünfmonatlichen  Festungsstrafe  und
zum  Ersatz  sämtlicher  Arrest-Azungsund
  Untersuchungs-Kosten;

53.  die  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Ludwigsburg
  in  Untersuchung  gewesene  Anna
Maria  Habel,  von  Sindelfingen,  wegen
  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem
Kosten=  und  Schadens-Ersas  zu  sechsmonatlicher
  Zuchthausstrafe;

33.  der  bei  dem  O.  A.  Gerichte  Leonberg
in  Untersuchung  gekommene  Johann

Georg  Mundinger,  von  Warmbronn,
wegen  versuchter  Rothzucht  an  einem
unmannbaren  Mädchen,  neben  Zuscheidung
  sämtlicher  Arrest=  Azungs=  und
Untersuchungs-Kosten  zu  dreijähriger
  Zuchthausstrafe  in  Gotteszell;

34.  Dorothee  Sanzenbacher,  von  Backnang,

  wegen  ausgezeichneter  Diebstähle
und  Verläumdung,  neben  Zuscheidung
ihrer  Haft  =  und  der  Untersuchungs-Kostenzu
  viermonatlicher  Zuchthausstrafe;


35.  die  bei  dem  O.A.  Gerichte  Heilbronn

in  Untersuchung  gekommene  Josephine
Lang,  von  Kirchheim,  O.A.  Neresheim,
  wegen  mehrerer  Diebstähle,  welche
  den  vierten  Diebstahl  ausmachen,
neben  der  Verbindlichkeit  zum  Ersatz
ihrer  Arrest-Azungs=  und  der  Untersuchungs
  =  Kosten  zu  zehenmonatlicher
  Zuchthausstrafe  in  Ludwigsburg
mit  Willkomm  und  nachheriger  Reklusion
  in  ein  Zwangs=  Arbeitéhaus
mindestens  auf  die  Dauer  von  fänf
Monaten;

36.  die  bei  dem  Eriminalamt  Stuttgan

in  Untersuchung  gekommene  Catharine
Schäáäfer,  von  Ruith,  wegen  eines
Erpressungs-Versuchs,  dessen  sie  für
überwiesen  anzunehmen,  und  wegen
Unzucht  in  der  Residenzstadt  Stuttgart,