Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Ministerial-Bekanntmachung. 
Nach dem Gesetze über die Neugestaltung der Staatsbehörden vom 5. März 
1850 ist den Bezirks-Direktoren ein von den Gemeinden des Bezirkes gewähl- 
ter Bezirköausschuß zur Seite gestellt, um bei der Entscheidung und Berathung 
bestimmter Gegenstände mit zu wirken und die Amtêthatigkeit der Bezirks- 
Direktoren in ihren allgemeinen Beziehungen zu überwachen. 
Diese Bezirksausschüsse bestehen nächst dem Direktor aus einer Anzahl 
von Männern, welche der Zahl der innerhalb des Geschäftösprengels des Be- 
zirks-Direktors enthaltenen Wahlbezirke für die Wahlen der Volkévertreter zum 
Landtage gleich ist und werden dergestalt zusammengesetzt, daß in jedem solchen 
Wahlbezirke nach den für die Wahl der Volksvertreter durch das Gesetz vom 
17. November 1848 gegebenen, durch den §&. 17 des Gesetzes vom 5. März 
1850 nur in einigen Punkten abgeanderten Vorschriften ein Mitglied des Be- 
zirksausschusses und für die Fälle der Behinderung desselben ein Stellvertreter 
auf drei Jahre gewählt wird. 
Von Seiner Königlichen Hoheit, dem Großherzoge, ist die Abgrenzung 
der gesetzlich bestimmten fünf Verwaltungsbezirke nunmehr dahin genehmigt wor- 
den, daß 
zu dem ersten Bezirke 
die Wahlbezirke Weimar (1 und 2), Mellingen (3), Neumark (2), Schloß- 
vippach mit Oldisleben (8), Großrudestedt (9), Vieselbach (10), Berka (11), 
Blankenhayn (12), Remda (13), Ilmenau (14), 
zu dem zweiten Bezirke 
die Wahlbezirke Buttstädt (5), Rastenberg (6), Allstedt (7), Jena (15), 
Lobeda (16), Bürgel (17), Dornburg (18), Sulza (19), Rosla (20), 
Apolda (21), 
zu dem dritten Bezirke 
die Wahlbezirke Eisenach (22 und 23), Marksuhl (24), Großlupnitz (25), 
Creuzburg (26), Gerstungen (27), Tiefenort (28), 
zu dem vierten Bezirke 
die Wahlbczirke Vacha (29), Lengsfeld (50), Geisa (31), Dermbach (52), 
Kaltennordheim (33), Ostheim (34), 
zu dem fünften Bezirke 
die Wahlbezirke Neustadt (35), Oppurg (36), Triptis (37), Auma (38), 
Münchenbernsdorf (39), Weida (40), Berga (41) 
gehören sollen.
	        
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