Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Ueberschreitung des Beholzungsrechtes 2c. . 
Mißbrauch der Erlaubniß zum Holzlesen, Streusammeln und rleichen . 
Verkauf des zum eigenen Bedarfe erhaltenen Holzes 
Ankauf von entwendetem Holzzee. 
Unerlaubtes Behauen der Baustämme im Walde 
Ordnungswidriges Streurechen, Verletzung von Kultur- Schuhmittem und 2 Moreo 
Umwerfen aufgesetzter Klaftern und dergleiche 
Sonstige Polizei-Widrigkeiten .......... 
Zusammentreffen von Uebertretungen mit Verbiechen . 
IV. Verfahren bei Vergehen gegen dieses Gesct. 
Verpflichtung zur Anzeige 
Anhaltung, Pfändung und Verhaftung ver - 
Pfandgebähren u. s. w. 
Zuständigkeit zur Untersuchung und Untersuchungsverfahren 
Schlußbestimmung 
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ereer 
. 21. 
22. 
23. 
24. 
25. 
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28. 
29. 
30. 
31. 
32. 
33.
	        
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