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3) Die Anzeige der Verträge über Mobiliar-Versicherungen bei auswär-
tigen Versicherungsanstalten ist schon vom 1. Juli d. J. an bei dem Gemein-
devorstande des Ortes, wo die Mobilien sich befinden, zu bewirken (§. 1, u),
welcher die Versicherungsanträge zu prüfen und die erfolgte Anzeige auf dem
Versicherungsscheine zu beurkunden, bei offenbar dolosen und gefährdenden Ver-
sicherungen aber dieses Zeugniß zu verweigern (5. 9 des Gesetzes vom 28.
August 1826) und zugleich Anzeige bei dem unterzeichneten Großherzoglichen
Staats-Ministerium zu machen hat,
Weimar am 26. Juni 1850.
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfischen
Staats-Ministerinms.
Thon.
II. Das unterzeichnete zweite Departement des Großherzoglichen Staats-
Ministeriums hat zu Vereinfachung der Geschäfte für den Gebrauch der Behör-
den des Großherzogthumes folgende Formulare entwerfen und bestellen lassen:
Fur die Kreisgerichte:
Voruntersuchung.
Nr. 1. Vorladung wegen Anschuldigung (Art. 103 der Strafprozeßordnung).
= 2. Vorführungsbefehl (Art. 107).
= 3. Vorführungsbefehl (Art. 108).
= 4. Verhaftsbefehl (Art. 131, 132).
= 5. Haussuchungsbefehl (Art. 144).
: 6. Vorladung zum Zeugniß (Art. 179).
.= NJ. Verweisungserkenntniß (Art. 203).
Hauptverhandlung.
8. Vorladung Angeschuldigter (Art. 216, 219).
9. Vorladung des Vertheidigers (Art. 220).
. Vorladung des Staatsanwaltes (Art. 221).
11. Vorladung des Privat-Anklagers (Art. 49, 216, 221).
12. Vorladung der Zeugen und Sachverständigen.
13. Dekret wegen Ausbleibens von Zeugen 2c. bei deßhalb vertagter
Hauptverhandlung.
14. Dekret, wenn die Hauptverhandlung deßhalb nicht vertagt wird.
15. Protokoll bei der Hauptverhandlung.
Diese Formulare Nr. 1— 15 werden von dem Lithographen Walther in Weimar be-
zogen. Der Preis des Rieses beträgt 3 Thlr. 8 Gr., auch kleinere Quantitäten werden
abgegeben, und berechnet sich der Preis dafür ##ro rata, ohne daß ein Aufschlag Statt findet.
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