Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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denjenigen Einzelrichtern, welche sie mit der Führung von Voruntersuchungen 
beauftragen, eine geeignete Anzahl der unter Ziffer 1 — 6 aufgeführten Sche- 
deln überweisen. Wenn dieser erste Bedarf verbraucht seyn wird, haben sich 
die betreffenden Stellen wegen ihres weitern Bedarfö unmittelbar an die ge- 
dachten Anstalten zu wenden. 
Weiter sind für die Staatsanwaltschaften folgende Schedeln lithographirt 
worden und von denselben sowie von den sonst Betheiligten von der litho- 
graphischen Anstalt von Lauer zu Eisenach zu beziehen: 
Nr. 22. 
Nr. 24. 
Nr. 25. 
Aktenmittheilungs-Formular Seiten der Staatsanwaltschaft an 
den Ober-Staatsanwalt mit Empfangschein desselben und Beschluß 
der Staatsanwaltschaft, die Rückgabe an den Untersuchungsrichter 
betreffend (Art. 194 der Strafprozeßordnung). 
Preis: das Ries auf halbe Bogen 3 Thlr. 2 Gr. 
Benachrichtigung des Bezirks-Direktors wegen erfolgten Aus- 
spruchs der Entziehung der staatsbürgerlichen Rechte gegen einen 
Verurtheilten. Preis: ebenso. 
Anzeige der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor den Einzel- 
gerichten, eine gemeine Uebertretung betreffend. 
Preis: das Ries auf ganze Bogen 3 Thlr. 7 Gr. 
Anzeige der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor den Einzel- 
gerichten, eine polizeiliche Uebertretung betreffend. 
Preis: das Ries auf halbe Bogen 3 Thlr. 2 Gr. 
Desgleichen eine Uebertretung gegen das Gesetz zum Schutze der 
Holzungen vom 1. May 1850 betreffend. 
Preis: ebenso. 
Untersuchungstabelle für den Ober-Staatsanwalt und die Staats- 
anwälte. 
Preis: das Ries 3 Thlr. 27 Gr. 
Termins= und Frist-Kalender für dieselben. 
Preiß: ebenso. 
Untersuchungstabelle für Einzelrichter. 
Preis: ebenso. 
Akten-Tekturen für den Ober-Staatsanwalt und die Staatsanwälte. 
Preis-: das Ries 6 Thlr. 15 Gr. 
Von den bisher im Gebrauche gewesenen Formularen bestehen vorerst 
nachstehende fort und sind von den beiverzeichneten Anstalten zu den beigesetz- 
ten Preisen zu beziehen:
	        
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