Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Urkundlich haben Wir dieses Gesetz, welches in dem ganzen Umfange des 
Großherzogthumes Göltigkeit haben soll, höchsteigenhändig pollzogen und mit 
Unserem Großherzoglichen Staatsinsiegel bedrucken lassen. 
So geschehen und gegeben Weimar am 22. Juni 10.0. 
Carl Friedrich. 
von Wydenbrugk. G. Thon. 
Gese 6 
über die Zoll= und Steuer-Sätze von 
Zucker und Syrop für den Zeitraum vom 
1. September 1850 bis dahin 1853. 
Ministeerial-Bekanntmachung. 
Aus Anlaß der mit dem 1. Juli d. J. eintretenden Neugestaltung der 
Justiz-Behörden wird, mit Bezugnahme auf den Nachtrag vom 1. Juli 1848 
zu den §.. 184 und 185 des Sportel-Gesetzes auf höchsten Befehl hier- 
durch bekannt gemacht, daß von den durch die Sportel-Einnahmen eingezoge- 
nen Geldstrafen von dem gedachten Zeitpunkte an Kollektur= und Kontrole- 
Gebühren ohne Ausnahme nicht weiter Statt finden. 
Weimar am 26. Juni 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums. 
Für den Departements-Chef: K. Bergfeld. 
Bekaunutmachung. 
Mit dem 1. künftigen Monats wird in der Stadt Remda eine Post- 
Expedition in das Leben treten und der Arnstadt-Saalfelder Post-Kurs über 
Remda geleitet werden. 
Zum Verwalter der Post-Expedition ist der Kaufmann Klotz prsentirt 
und von Sr. Koöniglichen Hoheit, dem Großherzoge, bestätigt worden. 
Für Korrespondenz und Fahrpost-Sendungen nach und von Remda wer- 
den dieselben Taxen wie nach und von Krannichfeld 1#. Anwendung gebrachtz 
für die Lokal-Korrespondenz und die Fahrpost-Sendungen zwischen Remda und 
Krannichfeld aber das Porto mit 1/2 Sgr. vom einfachen Briefe und be- 
züglich auf eine Meile erhoben. Weimar am 5. Juni 1850. 
Großherzoglich Schiiche Ober-Postinfpektion. 
elbig.
	        
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