Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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ben die Regierungen von Preußen, Oesterreich, Bayern und Sachsen sich 
über die Bildung eines Deutsch-Oesterreichischen Telegraphen-Vereins verstän- 
digt und in einem am 25. Juli d. J. abgeschlossenen, mit dem 1. Oktober d. J. 
in Wirksamkeit tretenden Vertrage zunächst die Grundsätze festgestellt, nach 
welchen zum Zwecke der Uebereinstimmung die internationale, d. h. diejenige 
telegraphische Korrespondenz zu behandeln ist, bei welcher die Ursprungs-Sta- 
tion und die End-Station verschiedenen Staatsgebieten angehören. 
Der Deutsch-Oesterreichische Telegraphen -Verein, zu welchem der Zutritt 
für alle übrige Deutschen Regierungen mit den in deren Gebieten zu errich- 
tenden Telegraphen-Linien offen gehalten ist, erstreckt sich nicht allein auf die 
in den Gebieten der vorgenannten vier Regierungen gelegenen, sondern auch 
auf diejenigen Telegraphen-Linien und Stationen, welche die eine oder die an- 
dere der Vereinsregierungen in fremden Staaten unterhält, soweit, als nach 
den mit den betreffenden fremden Regierungen bestehenden oder noch abzu- 
schließenden Verträgen die Anwendung der Vereinsbestimmungen gestattet ist. 
Gleichzeitig sollen nach Allerhöchster Ordre von heute die Bestimmungen 
und der Tarif des Vereinsvertrages auch auf die auf Preußischen Telegraphen-= 
Stationen aufzugebende und innerhalb des Preußischen Telegraphen-Bereichs 
verbleibende telegraphische Korrespondenz in Anwendung kommen. 
Vom 1. Oktober d. J. ab treten sonach das Regulativ vom 6. August 1849 
und dessen Ergänzungen über die Benutzung der elektromagnetischen Staats- 
Telegraphen seitens des Publikums, sowie die publizirten Tarife außer Kraft, 
und kommt dagegen von demselben Termine ab bei Behandlung der internatio- 
nalen, sowie der im Bereiche der Preußischen Telegraphen-Linien aufgegebe- 
nen und verbleibenden telegraphischen Privat-Korrespondenz folgendes Regula- 
tiv in Anwendung. 
Bezeichnung der zu benutzenden Linien. 
#. 1. Die Preußischen Staats-Telegraphen erstrecken sich vom 1. Ok- 
tober d. J. ab auf die Linien A. von Berlin über Braunschweig, Hannover, 
Köln, Aachen bis Verviers, n. mit Anschluß an die Belgischen Telegraphen 
von Verviers nach Brüssel und Östende, b) mit den Seitenlinien von Düssel- 
dorf nach Elberfeld, und von Hamm nach Münster; B. von Berlin über 
Wittenberge, Hagenow und Hamburg; C. von Berlin nach Stettin; D. von 
Berlin über Bretlau nach Oderberg, mit Anschluß an die Oesterreichischen 
Telegraphen-Linien nach Wien, Triest 2c.; E. von Berlin über Dessau, Halle, 
Weimar, Erfurt, Gotha, Eisenach, Kassel nach Frankfurt a. M., mit der
	        
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