Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Seitenlinie von Halle nach Leipzig, mit Anschluß an die Saͤchsische Telegra- 
phen-Linie zwischen Leipzig und Dresden. Diese Linien können für den Pri- 
vat= Verkehr benutzt werden. Die Benutzung der Telegraphen der Vereinsre= 
gierungen von Preußen, Oesterreich, Bayern und Sachsen steht überhaupt 
Jedermann ohne Ausnahme zu. 
Klassifikation der Depeschen. 
§#. 2. In Bezug auf die Behandlung sind zu unterscheiden: a) Staats- 
Depeschen der dem Telegraphen-Vereine angehörigen und der vertragsmaßig 
berechtigten Regierungen, b) Eisenbahn-Depeschen, c) Privat-Depeschen. Ein 
Unterschied zwischen Eisenbahn-Depeschen und Privat-Depeschen findet jedoch 
nur insoweit Statt, als durch besondere Vorschriften oder durch Vertragsbe- 
stimmungen festgesetzt worden ist. Welche Depeschen jede einzelne der Vereins- 
regierungen als ihre Staats-Depeschen betrachtet zu sehen wünscht, hängt 
von ihrem Ermessen ab. 
Reibenfolge in der Depeschen, Beförderung. 
#. 3. Die Beförderung der telegraphischen Depeschen von jeder Station 
aus geschieht der Regel nach in der Reihenfolge, in welcher sie entweder bei 
der Station aufgeliefert werden, oder mittelst des Telegraphen zu derselben 
gelangen. Den Vorrang hierbei haben jedoch jeder Zeit die Staats-Depeschen 
und unter diesen wiederum diejenigen, welche von den betreffenden Staats- 
oberhäuptern, Ministerien oder Gesandtschaften abgesendet werden, ohne daß 
aber (mit Ausnahme von Fällen, wo Gefahr im Verzuge ist) durch das Da- 
zwischentreten solcher Depeschen die bereits begonnene Telegraphirung anderer 
Depeschen unterbrochen werden darf. Ferner gebührt den Eisenbahn-Depe- 
schen, falls sie nach §. 2 von Privat-Depeschen zu unterscheiden sind, eben- 
falls der Vorrang vor letzteren. Unter Staatê= Depeschen derselben Geltung 
gehen die als dringlich bezeichneten denjenigen vor, welche eine solche Bezeich- 
nung nicht haben. 
Richtungswech sel. 
#. 4. Das im F. 8 erwähnte Rang-Verhältniß der Depeschen-Gattungen 
findet auch bei dem gleichzeitigen Vorhandenseyn mehrer Depeschen von verschie- 
denen Stationen einer und derselben Linie in der Weise Anwendung, daß ein 
Richtungswechsel zundchst von jenem Rang-Verhältnisse abhängig ist. Depeschen 
gleicher Kategorie, welche auf derselben Linie zur Absendung in entgegengesetz- 
ten Richtungen vorhanden sind, sollen in der Beförderung alterniren. 
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