Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

Regierungs-Blatt 
Großherzogthum 
Sachsen-Weimar-Eisenach. 
Nummer 30. 6 Weimar. 2. November 1850. 
  
  
Ministerial-Bekanntmachungen. 
I. Es ist mehrfach wahrzunehmen gewesen, daß die gesetlichen Vor- 
schriften über den Handel und Verkehr mit giftigen Gegenständen außer Acht 
gelassen werden. Insbesondere ist dieses hinsichtlich des sogenannten Fliegen- 
papiers, des sogenannten Schabenpulvers (Hüttenrauch) und der Phosphorlat- 
werge der Fall. Diejenigen, welche sich unbefugter Weise mit dem Verkaufe 
solcher Artikel befaßt haben, werden hierdurch vor ferneren ähnlichen Zuwider= 
handlungen unter erneuerter Androhung der dießfalls bestimmten Strafen ernst- 
lichst verwarnt, sämmtliche Polizei-Behörden des Großherzogthumes aber auf- 
gefordert, dem verbotswidrigen Giftverkehr kräftigst zu steuern. 
Weimar am 3. OÖktober 1850. 
Erstes Departement des Großherzoglich Sächfischen 
Staats-Ministeriums, Wbtheilung B. 
von Watzdorf. 
II. Es wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der Su- 
perintendent und Oberpfarrer, Konsistorial-Rath Johann Wilhelm Umlauf in 
Neumark, mit höchster Genehmigung Seiner Königlichen Hoheit, des Groß- 
herzogs, in den erbetenen wohlverdienten Ruhestand versetzt worden ist und daß 
die Superintendentur der Diözes vom 1. k. M. an dem Herrn Kirchenrathe 
M. Teuscher zu Mellingen übertragen worden ist. 
Weimar am 9. Oktober 1850. 
Großherzoglich Sächfischer Kirchenrath. 
von Wydenbrugk. 
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