Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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III. Nachdem die zeither bestandene Brandgelder-Obereinnahme zu Ei- 
senach aufgehoben und die Bestimmung getroffen worden ist, daß von jetzt an 
die Ablieferung der ausgeschriebenen, im Eisenachischen Kreise aufkommenden 
Brandversicherungs-Beiträge 
a) von den Bezirks= und Amts-Sportel-Einnahmen zu Vacha, Dermbach, 
Geisa, Kaltennordheim und Östheim an die Großherzogliche Brand- 
Assekuranz-Kasse hier unmittelbar, 
b) von den Steuereinnahmen der Städte Eisenach und Creuzburg, inglei- 
chen der Ortschaften der zeitherigen Amtsbezirke Eisenach und Creuz- 
burg mit Einschluß der diesen Bezirken einverleibt gewesenen Patrimo-= 
nial-Gerichtsorte, 
an die Großherzogliche Kreissteuereinnahme zu Eisenach erfolgen soll: so wird 
dieses den betreffenden Einnahmestellen zur Nachricht und bezüglich Nachach- 
tung hiermit bekannt gemacht. 
Weimar am 11. Oktober 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich 
SGächtschen Staats-Ministeriums. 
Thon. 
IV. Nachdem an die Stelle des in einen andern Wirkungskreis überge- 
gangenen Obersteuer-Kontroleur, Steuer-Inspektors Wiemann zu Rudolstadt, 
der Fürstlich Schwarzburgische Steueraufseher Nicolai in Leutenberg zum Ober- 
Kontroleur für den Ober-Kontrole-Bezirk Rudolstadt ernannt worden ist, in 
welcher Eigenschaft demselben vertragsmäßig auch die Ausübung der Odber- 
Kontrole im diesseitigen Steuer-Bezirke Remda sowohl hinsichtlich der ge- 
meinschaftlichen als privativen indirekten Abgaben zusteht, so wird die hiernach 
eingetretene Personal-Veränderung hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Weimar am 14. Oktober 1850. 
Drittes Departement des Großherzoglich 
Schf#schen Staats-Ministeriums. 
Thon. 
V. Mit dem 1. Oktober d. J. ist in Blankenhain ein Rechnungs- 
amt eingesetzt worden, welchem die in den § F. 89 bis 41 des Gesetzes vom 
5. März d. J. aufgeführten Geschafte nebst der Bezirks-Kataster= Führung un- 
ter folgenden Modifikationen übertragen worden sind: