Full text: Regierungs-Blatt für das Großherzogthum Sachsen-Weimar-Eisenach auf das Jahr 1850. (34)

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Steuerhebe-Bezikk .. 
Anmeldung 
der Grundstücke, welche mit Taback bepflanzt worden sind. 
Angabe. 
Revision. 
  
—.—— 
Eigendändige Namensschrift des 
Eigenthümer oder 
Bor-· und auname Paͤchter des Tag Steuer- 1 Gemeinde= 
besjenigen, welcher E—1 auf der 6 Bissben. Eruna#te 
welchem Taback welcher von der Größe der Grundstücke 
Taback baut. gebaut wird. Revison. Ueberzeuguns genommen hat. 
1. #. 5. « 
  
in dessen Auf- 
trage angege- 
ben von 
0 welches be- 
scheinigt der Ge- 
meindevorsteher 
  
  
  
  
  
Abgegeben 
In dem Anmelde= und Hebe-Register eingetragen unter Ni 
  
* 
  
  
  
  
(Benennung der Amtsstelle und Unterschrift.) 
r“ Diese Worte sind zu durchstreichen, wenn der, welcher den Taback baut, selbst die schriftliche Anmeldung macht.
	        
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